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Diebstahlsdelikte § 242 bis § 248b StGBUmfangreiche Ausführungen zum Strafrecht siehe: www.polizeikurse.de
§ 242 Diebstahl§ 242 Sache§ 242 Beweglich§ 242 Fremd§ 242 Gewahrsam§ 242 Wegnahme§ 242 Wegnahme in Warenhäusern§ 242 Subjektive Tatbestandsmerkmale§ 242 Zueignungsabsicht§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls§ 243 In Betracht kommende Tatorte§ 243 Einbrechen§ 243 Diebstähle an und aus Kraftfahrzeugen§ 243 Einsteigen§ 243 Falscher Schlüssel oder Werkzeug§ 243 Verborgen halten§ 243 Geschlossenes Behältnis - Schutzvorrichtung§ 243 Gewerbsmäßiger Diebstahl § 243 Kirchendiebstahl - Religionsausübung§ 243 Kunst - Öffentiche Sammlungen§ 243 Hilflosigkeit einer Person§ 243 Waffendiebstahl§ 243 Geringwertigkeit§ 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl§ 244 Beisichführen einer Waffe - Gefährliches Werkzeug§ 244 Werkzeug/Mittel zum Brechen von Widerstand§ 244 Mitglied einer Bande§ 244 Wohnungseinbruchsdiebstahl § 244a Schwerer Bandendiebstahl § 246 Unterschlagung § 246 Fremde, bewegliche Sache§ 246 Rechtswidrige Zueignung und Zueignungsakt § 246 Anvertrautsein als Strafverschärfung § 247 Haus- und Familiendiebstahl § 247 Anwendungsbereich der Norm§ 247 Enge Beziehung zwischen Täter und Opfer § 247 Häusliche Gemeinschaft § 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248a Geringwertige Sache§ 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs § 248b Tatobjekte§ 248b Zueignungsbegriff § 248b BGH zur Zueignungsabsicht bei der Benutzung fremder Fahrzeuge Containern BVerfG 2020
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