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Diebstahlsdelikte

Containern BVerfG 2020

Wer Kleidung oder Lebensmittel aus Abfallcontainern nimmt, begeht einen Diebstahl. Aktivisten gegen die Verschwendung von Lebensmitteln hatten nachts in Olching bei München Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müll eines Supermarktes gefischt. Mit ihrem "Containern" wollen sie dagegen protestieren, dass Geschäfte massenweise Lebensmittel wegwerfen, obwohl diese noch genießbar sind. Weil der Container verschlossen zur Abholung bereitstand, werteten die Gerichte das als Diebstahl und verurteilten die Frauen zu Sozialstunden und zu einer Geldstrafe auf Bewährung.

Letztendlich wurde die Rechtsfrage 2020 durch die Richter des Bundesverfassungsgerichts wie folgt entschieden:

BVerfG, Beschluss vom 05. August 2020 - 2 BvR 1985/19 

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