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Verkehrsdelikte § 142 bis § 316 StGBUmfangreiche Ausführungen zum Strafrecht siehe: www.polizeikurse.de
§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 Unfallbegriff § 142 Alleinunfall § 142 Unfall im öffentlichen Straßenverkehr § 142 Unfallbeteiligter § 142 Zu gewährleistende Feststellungen § 142 Wartepflicht § 142 Entfernen von der Unfallstelle § 142 Berechtigtes oder entschuldigtes Entfernen§ 142 Ersatzmaßnahmen§ 142 Vorsatz§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315b Zerstören, Beschädigen, Beseitigen von Anlagen/Fahrzeugen§ 315b Bereiten von Hindernissen – ähnlicher gefährlicher Eingriff§ 315b Kausalität zwischen Handlung und Gefahrenerfolg§ 315b Vorsatz/Fahrlässigkeit§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c Straßenverkehr§ 315c Führen eines Fahrzeuges§ 315c Fahruntüchgigkeit wegen geistiger oder körperlicher Mängel§ 315c Fahruntüchtigkeit wegen Alkoholgenusses§ 315c Fahruntüchtigkeit wegen Rauschmitteleinfluss§ 315c Grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verkehrsverstöße§ 315c Konkretes Gefährdungsdelikt§ 315c Sachen von bedeutendem Wert§ 315c Beschädigtes Tatfahrzeug § 315c Vorsatz§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen Neu§ 315d Ausrichten und Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen§ 315d Alleinraser§ 315d Abstraktes und konkretes Gefährdungsdelik§ 316 Trunkenheit im Verkehr Neu§ 316 Eigenständiges abstraktes Gefährdungsdelikt§ 316 Tatobjekt Fahrzeug§ 316 Führen eines Fahrzeugs§ 316 Öffentlichen Verkehrsraum § 316 Relative/absolute Fahruntüchtigkeit beim Alkohol§ 316 Fahruntüchtigkeit unter Drogeneinfluss§ 316 Vorsatz
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