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 Verkehrsdelikte
§ 142 bis § 316 StGB
Umfangreiche Ausführungen zum Strafrecht siehe:

www.polizeikurse.de

§ 142  Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
§ 142   Unfallbegriff
§ 142   Alleinunfall
§ 142   Unfall im öffentlichen Straßenverkehr
§ 142   Unfallbeteiligter
§ 142   Zu gewährleistende Feststellungen
§ 142   Wartepflicht
§ 142   Entfernen von der Unfallstelle
§ 142   Berechtigtes oder entschuldigtes Entfernen
§ 142   Ersatzmaßnahmen
§ 142   Vorsatz
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
§ 315b Zerstören, Beschädigen, Beseitigen von Anlagen/Fahrzeugen
§ 315b Bereiten von Hindernissen – ähnlicher gefährlicher Eingriff
§ 315b Kausalität zwischen Handlung und Gefahrenerfolg
§ 315b Vorsatz/Fahrlässigkeit
§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs
§ 315c Straßenverkehr
§ 315c Führen eines Fahrzeuges
§ 315c Fahruntüchgigkeit wegen geistiger oder körperlicher Mängel
§ 315c Fahruntüchtigkeit wegen Alkoholgenusses
§ 315c Fahruntüchtigkeit wegen Rauschmitteleinfluss
§ 315c Grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verkehrsverstöße
§ 315c Konkretes Gefährdungsdelikt
§ 315c Sachen von bedeutendem Wert
§ 315c Beschädigtes Tatfahrzeug
§ 315c Vorsatz
§ 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen Neu
§ 315d Ausrichten und Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen
§ 315d Alleinraser
§ 315d Abstraktes und konkretes Gefährdungsdelik
§ 316
Trunkenheit im Verkehr Neu
§ 316 Eigenständiges abstraktes Gefährdungsdelikt
§ 316 Tatobjekt Fahrzeug
§ 316 Führen eines Fahrzeugs
§ 316 Öffentlichen Verkehrsraum
§ 316 Relative/absolute Fahruntüchtigkeit beim Alkohol
§ 316 Fahruntüchtigkeit unter Drogeneinfluss
§ 316 Vorsatz

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