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Trunkenheit im Verkehr

§ 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr)

Tatobjekt Fahrzeug

Mit Fahrzeugen aller Art kann eine Trunkenheitsfahrt begangen werden, insbesondere handelt es sich dabei aber im polizeilichen Berufsalltag um Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Pferdefuhrwerke, Motorboote oder E-Scooter.

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