§ 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) Führen eines Fahrzeugs
Ein Fahrzeug führt, wer es in Bewegung setzt oder hält und hierbei die
mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Verkehrsvorgänge bewältigt.
Das Fahrzeug muss sich in Bewegung befinden, wofür ein Rollen auf
abschüssiger Straße ohne Motorkraft oder das Treten der Pedale eines
Fahrrades ausreicht.
Führer eines Fahrzeuges ist nicht, wer gelegentlich ins Steuer greift, um die Fahrtrichtung zu korrigieren. Überlässt der Halter des Fahrzeugs das Steuer einem Fahruntüchtigen, so ist nur dieser verantwortlich.
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