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Widerstandsdelikte § 113 bis 115 StGBUmfangreiche Ausführungen zum Strafrecht siehe: www.polizeikurse.de
§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte§ 113 Vollstreckungsbeamte§ 113 Vollstreckungshandlung§ 113 Diensthandlung § 113 Drohung mit Gewalt§ 113 Widerstand leisten mit Gewalt§ 113 Passiver Widerstand § 113 Besonders schwere Fälle des Widerstands§ 113 Beisichführen einer Waffe/eines gefährlichen Werkzeugs § 113 Täter bringt den Angegriffenen in Lebensgefahr § 113 Gemeinschaftliche Begehungsart § 113 Kein Widerstand bei unrechtmäßiger Diensthandlung § 114 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte § 114 Diensthandlungen § 114 Tätlicher Angriff § 114 Unrechtmäßige Diensthandlungen § 115 Widerstand gegen gleichgestellte Personen § 115 Behinderung von Rettungskräften Vorsatz und Irrtumsregelungen
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