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§ 34a PolG NRW (Wohnungsverweisung / Rückkehrverbot) VVPolG NRW zu § 34a WoR: Allgemeines zur häuslichen Gewalt WoR: Polizeilicher Schutz vor häuslicher Gewalt WoR: Tatbestandsmerkmale des § 34a PolG NRW WoR: Definition häusliche Gewalt WoR: Gegenwärtige Gefahr WoR: Gefahrenprognose WoR: Geschützte Personen WoR: Geschützter Bereich WoR: Adressat der Maßnahme WoR: Annäherungsverbot WoR: Dauer der Wohnungsverweisung WoR: Mündliche und schriftliche Verfügung WoR: Zugelassene Rechtsfolgen WoR: Originäre polizeiliche Zuständigkeit WoR: Belehrung des Opfers WoR: Belehrung des Täters WoR: Sicherstellung Wohnungsschlüssel WoR: Strafverfolgung WoR: Kontrollpflicht der Polizei WoR: Verhältnismäßigkeit
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