WoR: Belehrung des Opfers
Opfer häuslicher Gewalt sind von den einschreitenden Polizeibeamten vor
Ort anzuhören und zu belehren. Die Anhörung des Opfers zur
Ermittlung des Tathergangs und und zur Häufigkeit erlebter häuslicher
Gewalt ist erforderlich, um eine Gefahrenprognose erstellen zu können.
Wird
von der Polizei ein zehntägiges Rückkehrverbot festgesetzt (Regelfall),
ist das Opfer darüber zu informieren, dass es ihr freisteht, in diesem
Zeitraum gerichtlichen Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz in Anspruch zu
nehmen. Das Opfer ist darüber zu informieren, dass diese
10-Tages-Frist nicht am Tage der Anordnung, sondern erst am Folgetag
beginnt.
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