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WoR: Geschützter Bereich

Schutzraum ist die gemeinsam genutzte Wohnung und die sich daran anschließende unmittelbare Umgebung. Das sind die Bereiche, die zum weitgefassten Wohnungsbegriff gehören (Flure, Garagen, das Grundstück, auf dem das Haus steht, etc.).

Als Tatort für häusliche Gewalt kommen aber auch andere Örtlichkeiten in Betracht, zum Beispiel ein Lokal, in dem in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen miteinander in Streit geraten und ein »Teil dieser Lebensgemeinschaft« dadurch körperlich zu Schaden kommt.

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