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WoR: Definition häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller und psychischer Gewalt zwischen Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben. Auf die Art des Rechtsverhältnisses, das dieser Lebensform zugrunde liegt, kommt es nicht an.

Als häusliche Gemeinschaft kommen in Betracht:

  • Ehegemeinschaft

  • Lebensgemeinschaft

  • Partnerschaft

  • Wohngemeinschaft

  • Senioren-WG

  • Anandere Formen der gemeinsamen Lebensführung mit einem gemeinsamen Lebensmittelpunkt.

Das Alter, das Geschlecht oder die sexuelle Ausrichtung spielen für die Form der Lebensgemeinschaft keine Rolle. Zentrales Merkmal häuslicher Gewalt ist, dass es in solch einer Gemeinschaft zu gewaltsamen Übergriffen kommt. Hinsichtlich der Definition »häusliche Gewalt« sind in NRW die Ausführungen in der Broschüre des Innenministers »Häusliche Gewalt und polizeiliches Handeln – Information für die Polizei und andere Beteiligte« für dort tätige Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte als verbindliche Handlungsanweisung zu beachten (RdErl. vom 21.3.2002 – 42.1-2761).

Die Broschüre ist im Internet verfügbar, wenn Sie den folgenden Text in die Suchzeile einer Suchmaschine einfügen.

Häusliche Gewalt und polizeiliches Handeln

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