WoR:Geschützte Personen
Geschützt sind die Personen, die mit dem »Täter häuslicher Gewalt« in
einer »Lebensgemeinschaft« zusammenwohnen (gemeinsam genutzte Wohnung).
Geschützt sind Lebenspartner, Eheleute, Mitglieder von
Wohngemeinschaften, Personen, die in Wohnungen ihren Lebensmittelpunkt
haben, in denen es zu häuslicher Gewalt kommt.
Besucher, die im
häuslichen Bereich einer anderen Person gewalttätig werden, so dass
polizeiliches Einschreiten erforderlich wird, werden nicht auf der
Grundlage von § 34a PolG NRW der Wohnung, sondern auf der Grundlage von
§ 34 PolG NRW des Platzes verwiesen, nachdem deren Identität
festgestellt wurde, um gegen diese Person gegebenenfalls das Strafverfahren betreiben
zu können (Körperverletzung, Hausfriedensbruch etc.).
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