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WoR:Geschützte Personen

Geschützt sind die Personen, die mit dem »Täter häuslicher Gewalt« in einer »Lebensgemeinschaft« zusammenwohnen (gemeinsam genutzte Wohnung). Geschützt sind Lebenspartner, Eheleute, Mitglieder von Wohngemeinschaften, Personen, die in Wohnungen ihren Lebensmittelpunkt haben, in denen es zu häuslicher Gewalt kommt.

Besucher, die im häuslichen Bereich einer anderen Person gewalttätig werden, so dass polizeiliches Einschreiten erforderlich wird, werden nicht auf der Grundlage von § 34a PolG NRW der Wohnung, sondern auf der Grundlage von § 34 PolG NRW des Platzes verwiesen, nachdem deren Identität festgestellt wurde, um gegen diese Person gegebenenfalls das Strafverfahren betreiben zu können (Körperverletzung, Hausfriedensbruch etc.).
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