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WoR: Gefahrenprognose

Um anlässlich »häuslicher Gewalt« eine gegenwärtige Gefahr begründen zu können, ist eine Gefahrenprognose zu erstellen. Hinsichtlich der zeitlichen Nähe der geforderten »Wiederholungsgefahr« werden dafür von der Polizei Erkenntnisse verwendet, die vor Ort festgestellt werden und die zeigen, dass sich die Tat jederzeit wiederholen kann (Beispiel: Täter ist renitent und droht dem Opfer erneut Gewalt an, sobald die Polizei die Wohnung verlassen hat).

Im Rahmen der Gefahrenprognose sind zu berücksichtigen:

  • Berufserfahrung und Kenntnisse über den Deliktsbereich »häusliche Gewalt«

  • Polizeiliche Erkenntnisse über die gewalttätige Person

  • Erkenntnisse aus vorausgegangenen Einsätzen

  • Festgestelltes Verhalten des Gefährders (Aggressivität)

  • Alkohol-/Drogeneinfluss

  • Angaben des Opfers

  • Angaben von Zeugen

  • Sichtbare Verletzungen

  • Verhalten anwesender Kinder

  • Zustand der Tatwohnung.

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