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§ 81a StPO (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe)

§ 81a StPO - Gesetzestext

Inhaltsverzeichnis

01 Allgemeines
02 Beschuldigter einer Straftat
03 Führen eines Fahrzeuges
04 Verfahrenserhebliche Tatsachen
05 Atemalkoholtest- und Atemalkoholmessgeräte
06 Entnahme nur durch approbierte Ärzte
07 Absolute Fahruntüchtigkeit
08 Relative Fahruntüchtigkeit
09 Verbringen zur Blutentnahme
10 Zwangsweise Durchsetzung
11 Körperliche Untersuchungen außer Blutproben
12 Körperliche Untersuchung - Begriffsbestimmung
13 Abgrenzung zur Durchsuchung
14 Verabreichen von Brechmitteln
15 Richterliche Anorndung

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