10 Zwangsweise Druchsetzung
Zwang ist im Strafrecht nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen der
strafprozessualen Maßnahmen greifen, die mit Zwang durchgesetzt werden
können. Dann muss es sich bei der durchzusetzenden Maßnahme aber um eine
sogenannte Zwangsbefugnis handeln.
Reaktionstests: Reaktionstests im Rahmen der ärztlichen Untersuchung
können und dürfen nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Durchgesetzt
werden kann nur die Duldung der Entnahme einer Blutprobe. Darüber ist
der Beschuldigte zu belehren. |