Rodorf.de
ABC

07 Absolute Fahruntüchtigkeit

Die absolute Fahruntüchtigkeit wird ab einer bestimmten Menge von Alkohol im Blut festgestellt.

  • Führer von Pkw, Lkw, Bussen, E-Scootern etc. sind absolut fahruntüchtig, wenn der BKA-Wert der Blutprobe einen Wert von 1,1 Promille oder darüber hinausgehend ergibt

  • Führer von E-Scootern sind wie Kraftfahrzeug-Fahrer zu behandeln

  • Radfahrer sind absolut fahruntüchtig, wenn der BKA-Wert 1,6 Promille oder mehr beträgt

  • Gleiches gilt für Fahrer von Elektrorollstühlen

  • Schiffsführer sind absolut fahruntüchtig mit 1,7 Promille im Blut.

Eine alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit hat immer zu Folge, dass es sich um eine Verkehrsstraftat handelt. Neben einer Geldstrafe ist mit einem Fahrverbot zu rechnen.

TOP 

Fenster schließen