07 Absolute Fahruntüchtigkeit
Die absolute Fahruntüchtigkeit wird ab einer bestimmten Menge von
Alkohol im Blut festgestellt.
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Führer von Pkw,
Lkw, Bussen, E-Scootern etc. sind absolut fahruntüchtig, wenn der
BKA-Wert der Blutprobe einen Wert von 1,1 Promille oder darüber
hinausgehend ergibt
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Führer von
E-Scootern sind wie Kraftfahrzeug-Fahrer zu behandeln
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Radfahrer sind
absolut fahruntüchtig, wenn der BKA-Wert 1,6 Promille oder mehr
beträgt
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Gleiches gilt
für Fahrer von Elektrorollstühlen
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Schiffsführer
sind absolut fahruntüchtig mit 1,7 Promille im Blut.
Eine alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit hat immer zu Folge, dass
es sich um eine Verkehrsstraftat handelt. Neben einer Geldstrafe ist mit
einem Fahrverbot zu rechnen.
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