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§ 40 PolG NRW (Durchsuchung von Sachen) VVPolG NRW zu § 40
01 Allgemeines zur Durchsuchung von Sachen 02 Durchsuchungsbefugnis im Überblick 03 Mitgeführte Sachen von Personen 04 Tatsachen die Annahme rechtfertigen05 In der Sache ist Personen zu helfen06 In der Sache sind Sachen sicherzustellen 07 Sache befindet sich an einem gefährlichen Ort 08 Sache befindet sich in oder in der Nähe eines anschlagsgefährdeten Objekts 09 Durchsuchung von Personen an Kontrollstellen 10 Durchsuchung von Sachen an Kontrollstellen
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