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§ 40 PolG NRW (Durchsuchung von Sachen)
VVPolG NRW zu § 40

01 Allgemeines zur Durchsuchung von Sachen
02 Durchsuchungsbefugnis im Überblick
03 Mitgeführte Sachen von Personen
04 Tatsachen die Annahme rechtfertigen
05 In der Sache ist Personen zu helfen
06 In der Sache sind Sachen sicherzustellen
07 Sache befindet sich an einem gefährlichen Ort
08 Sache befindet sich in oder in der Nähe eines anschlagsgefährdeten Objekts
09 Durchsuchung von Personen an Kontrollstellen
10 Durchsuchung von Sachen an Kontrollstellen

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