05 In der Sache ist Personen zu helfen
Durchsuchungen von Sachen zu dem Zweck, Personen zu helfen, die sich in
diesen Sachen befinden, ist Gefahrenabwehr im eigentlichen Sinne, denn
diese Durchsuchung verfolgt vorrangig das Ziel, verfassungsrechtliche
Höchstwerte zu schützen, als da sind: Leben, Gesundheit und Freiheit.
Das gilt auch für die Fälle, in denen eine Sache durchsucht wird, um
eine Person in Gewahrsam nehmen zu können.
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