Kursziele
Inhalt:
01
Zielvorstellungen 02 Hauptunfallursachen
aus Sicht der Polizei 03
Hauptunfallursachen aus Sicht der Unfallversicherer 04
Verkehrsunfallentwicklung 2022/23 05
Polizeiliches Handlungsfeld
01
Zielvorstellungen
TOP
Im Mittelpunkt dieses
Kurses stehen die verkehrsrechtlichen Grundkenntnisse, über die,
unter Einbeziehung der polizeilichen Befugnisse zur Bekämpfung
der Hauptunfallursachen, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
verfügen müssen.
Diese Kenntnisse können
Sie sich in einem zumutbaren Zeitrahmen anzueignen, denn die
einzelnen Kapitel dieses Kurses werden wöchentlich fortgeschrieben.
Es ist sinnvoll, nicht
nur den Erklärtext, sondern auch die Gesetzestexte zu lesen, auf
die im Text verwiesen wird und die durch Anklicken aufgerufen
werden können.
Zielführend ist es auch,
sich mit den Schlüsselwörtern des polizeilichen Verkehrsrechtes
auseinanderzusetzen, die im Ordner ABC-VR alphabetisch geordnet
zur Verfügung stehen, und auf die Sie, losgelöst von der
Bearbeitung der Kursinhalte, zugreifen können, wann immer Sie
Zugang zum Internet haben. Das gilt natürlich auch für das
Aufrufen von Schlüsselwörtern im Kurs selbst.
Zu den Beispielen:
Bei den Beispielen, die in
diesem Kurs erörtert werden, handelt es sich um Situationen, die
Ihnen im polizeilichen Berufsalltag jederzeit begegnen können.
Bei den Protagonisten, die in diesen Beispielen tätig werden und
Amtgshandlungen
tätigen,
handelt es sich um Lars und Mia, die beide
Amtswalter
einer Polizeibehörde und als ausgebildete Polizeibeamtinnen
und Polizeibeamte auch
Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
sind.
Bitte
klicken Sie jetzt die beiden oben verlinkten Schlüsselwörter an,
um sich selbst einen Eindruck davon verschaffen zu können, wie
dieser Kurt „technisch“ funktioniert.
Genug
der Vorrede.
Beginnen
möchte ich diesen Kurs mit kurzen Ausführungen zu den
Hauptunfallursachen.
02 Hauptunfallursachen aus Sicht der Polizei
TOP
In dem
Erlass „Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei
Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums - 41 - 61.02.01
- 3 - v. 19.10.2009“ werden die Hauptunfallursachen wie folgt
aufgelistet:
-
Nicht angepasste Geschwindigkeit
oder Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
-
Teilnahme am Straßenverkehr unter
Einfluss von Alkohol und/oder Drogen
-
Nichtbeachten der Vorfahrt oder
des Vorranges
-
Fehler beim Abbiegen
-
Ungenügender Sicherheitsabstand
-
Fehler beim Überholen oder
beim Fahrstreifenwechsel
-
Falsches Verhalten von und
gegenüber Fußgängern, Fahrradfahrern sowie motorisierten
Zweiradfahrern.
Link zur Erlassregelung
Diese
Aufstellung ermöglicht zumindest einen Einstieg in das
Themenfeld der Hauptunfllursachen (HUU),
obwohl diese Auflistung nicht zwangsläufig auch die Wirklichkeit
abbildet. Diesbezüglich vertraue ich eher den Statistiken der
Versicherer, die Tausende von Schadensfällen zu bearbeiten
hatten und haben
und bei der Suche nach den Hauptunfallursachen eine andere
Rangfolge herausgefunden haben.
03 Hauptunfallursachen aus Sicht der
Unfallversicherer
TOP
Analysen
der R+V-Versicherung haben folgende Reihenfolge bei den 5
häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr ergeben:
1.
Falsche Straßenbenutzung
Hierzu
zählen Autounfälle mit Personenschaden, die sich auf Gehwegen,
Radwegen, Seitenstreifen oder Grünanlagen ereignen. Solche
Unfälle entstehen deshalb, weil Straßen befahren werden, die
nicht für Pkws gedacht sind. Unter diese Rubrik fallen ebenfalls
Unfälle, die z. B. durch das Missachten von Einbahnstraßen
verursacht werden. Auch sie zählen zur falschen
Straßenbenutzung.
2. Zu
hohe Geschwindigkeit
Je höher
das Tempo beim Fahren, desto leichter ist es, die Kontrolle über
das Fahrzeug zu verlieren. Bei zu hoher Geschwindigkeit gerät
ein Pkw vor allem in Kurven viel leichter ins Schleudern und
kann so auch wesentlich schneller von der Fahrbahn abkommen.
3. Abstand zu
gering
Durch zu
dichtes Auffahren und plötzliche Bremssituationen lassen sich
Zusammenstöße oftmals nicht mehr vermeiden. Besonders auf der
Autobahn und bei entsprechenden Witterungseinflüssen sollte
stets ein erhöhter Sicherheitsabstand zur Vorderfrau/zum
Vordermann eingehalten werden.
4.
Missachtung der Vorfahrt
Die
vierthäufigste Unfallursache im Straßenverkehr liegt an der
versehentlichen oder mutmaßlichen Missachtung der Vorfahrt.
Autofahrer, die bestimmte Straßen nicht kennen, fahren nichts
ahnend in eine Kreuzung hinein, ohne die Vorfahrt anderer
Autofahrer zu beachten.
5.
Fehler beim Abbiegen oder Rückwärtsfahren
Den
Platz 5 mit den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr
belegen Fahrfehler, die sich beim Wenden oder Abbiegen,
Rückwärtsfahren und Ein- bzw. Anfahren zutragen. Für die
Vielzahl an Unfällen dieser Art ist nicht einmal eine hohe
Geschwindigkeit notwendig. Viel zu leicht passiert ein
Personenschaden, indem ein Autofahrer einen Fußgänger oder
Radfahrer im toten Winkel übersieht. Deshalb ist gerade beim
Abbiegen oder Rückwärtsfahren doppelte Vorsicht geboten.
Link zu den HUU der R+V
Ergänzend zu den Auswertungen der R+V lässt sich anmerken, dass
wohl in den meisten Fällen Unaufmerksamkeit als
Hauptunfallursache anzusehen sind, denn zu Unfällen kommt es vor
allem dann, wenn Fahrer abgelenkt sind oder ihre Geschwindigkeit
nicht einhalten oder falsch einschätzen, sich eine Zigarette
anzünden, nach einem Sender im Autoradio suchen, am Navi
herumfummeln oder gar im Internet surfen. Wie dem auch immer
sei. Auch die Benutzung von Smartphones, einschließlich der
Beantwortung von Mails beim Fahren, dürften im zunehmenden Maße
Ursache für Verkehrsunfälle sein.
04 Verkehrsunfallentwicklung 2022/23
TOP
Erfreulich an der Verkehrsunfallentwicklung nicht nur auf den
Straßen Europas, sondern auch auf denen in Deutschland ist, dass
die Zahl der tödlichen Unfälle seit Anfang der 1990er Jahre
kontinuierlich zurückgegangen ist.
In einer
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 24. Oktober
2023 heißt es im Hinblick auf die Unfallzahlen:
Destatis.de:
Straßenverkehrsunfälle im August 2023: 7 % weniger Verletzte als
im Vorjahresmonat.
Im
August 2023 sind in Deutschland rund 33 200 Menschen bei
Straßenverkehrsunfällen verletzt worden. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt,
waren das 7 % oder 2 354 Verletzte weniger als im
Vorjahresmonat. Die Zahl der Verkehrstoten sank um 34 auf 269
Personen. Insgesamt registrierte die Polizei im August 2023 rund
203 800 Straßenverkehrsunfälle, das waren 2 % oder 3 200 mehr
als im Vorjahresmonat.
05
Polizeiliches Handlungsfeld
TOP
Dass zur
Aufnahme von Unfällen nicht nur verkehrsrechtliches Wissen,
sondern auch andere Kompetenzen gehören, wird wohl niemand
ernsthaft hinterfragen wollen.
Zu diesen
Kenntnissen gehört natürlich auch die Fertigkeit, das
polizeiliche Eingriffsrecht fachkompetent anzuwenden, nicht nur
um Verkehrsunfälle aufnehmen und bearbeiten zu können, sondern
auch, um losgelöst von der Aufnahme und Bearbeitung von
Verkehrsunfällen, sowohl
Verkehrsordnungswidrigkeiten
als auch die im Verkehr häufig anzutreffenden
Verkehrsstraftaten
erforschen und verfolgen zu können.
Diese
Fragen werden, im Zusammenhang mit anderen Begrifflichkeiten,
die für das Verständnis des polizeilichen Verkehrsrechts
unverzichtbar sind, im nächsten Kapitel aufgeworfen und
erörtert.
Nur zur Erinnerung:
Die als
Link hinterlegten Schlüsselwörter werden in den folgenden
Kapiteln am Ende des jeweiligen Textes in alphabetischer Ordnung
verlinkt aufgelistet. In dieser Einleitung sind das drei
Schlüsselwörter:
Amtgshandlungen
Amtswalter
Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
Diese Schlüsselwörter, wie alle anderen auch, die im Rahmen
dieses Kurses von Bedeutung sind,
stehen
auch im Ordner
ABC-VR
zur Verfügung. Ich gehe davon aus, dass am Ende des Kurses die
für die Polizei relevanten Schlüsselwörter, die den Bereich des
polizeilichen Verkehrsrechtes und des dazugehörigen
Eingriffsrechts betreffen, im ABC-Verzeichnis zur Verfügung
stehen.
Fehler, Verbesserungsvorschläge und Fragen richten Sie bitte an:
info@rodorf.de
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und der Unterhalt dieser Webseite sind mit Kosten verbunden. Aus
diesem Grunde können die anderen Kurse, die das polizeiliche
Grundlagenwissen betreffen, nicht unentgeltlich zur Verfügung
gestellt werden.
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