Fenster schließen
Amtshandlung Eine Amtshandlung ist jede Handlung,
die ein Amtgswalter einer Behörde bei öffentlich-rechtlicher Amtsausübung vornimmt.
Amtshandlungen können Außenwirkung entfalten. Das ist der Fall, wenn es
sich dabei um Verwaltungsakte handelt. Unabhängig davon kann es sich
auch bei polizeiinternen Anweisungen um Amtshandlungen handeln.
Gleiches gilt für Realakte oder für schlicht hoheitliches Handeln.
Darunter sind zum Beispiel Dienstfahrten und Dienstgänge sowie die
Einnahme von Haltepunkten zur Überwachung des Straßenverkehrs zu
verstehen. Auch Radarmessungen und Geschwindigkeitsüberwachung mittels
Laser sind Amtshandlungen.
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Amtshandlungen werden der Polizeibehörde zugeordnet, für die ein
Amtswalter oder eine Amtswalterin tätig geworden ist. Das sind in der Regel die
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dieser Polizeibehörde.
TOP
Fenster schließen
|