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Haftung Tierhalter
Die Tierhalterhaftung gilt
sowohl für Personenschäden, als auch für Sachschäden. Tierhalter ist,
wer die Bestimmungsmacht über das Tier übernimmt, für die Kosten des
Tieres aufkommt und den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich
in Anspruch nimmt. Nach dieser Definition können grundsätzlich auch
Minderjährige Tierhalter im Sinne des Gesetzes sein. § 833 BGB enthält
eine Gefährdungshaftung.
§ 833 BGB (Haftung
des Tierhalters)
In der StVO gibt es ebenfalls eine Norm, die
die Verantwortlichkeiten beim Umgang mit Tieren im öffentlichen
Straßenverkehr regelt.
§ 28 StVO (Tiere)
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