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Haftung Tierhalter

Die Tierhalterhaftung gilt sowohl für Personenschäden, als auch für Sachschäden. Tierhalter ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier übernimmt, für die Kosten des Tieres aufkommt und den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt. Nach dieser Definition können grundsätzlich auch Minderjährige Tierhalter im Sinne des Gesetzes sein. § 833 BGB enthält eine Gefährdungshaftung.

§ 833 BGB (Haftung des Tierhalters)

In der StVO gibt es ebenfalls eine Norm, die die Verantwortlichkeiten beim Umgang mit Tieren im öffentlichen Straßenverkehr regelt.

§ 28 StVO (Tiere)

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