Rodorf.de
ABC-VR

Fenster schließen  

Datenabfrage anlässlich von Verkehrskontrollen

Datenabfragen gehören zu den Standardmaßnahmen, die anlässlich von allgemeinen Verkehrskontrollen zu treffen sind. Nur durch eine konsequente Durchführung von Datenabfragen kann verhindert werden, dass Personen oder Fahrzeuge den Kontrollort nicht mehr verlassen können, weil Personen zum Beispiel zur Festnahme augeschrieben sind, oder zur Zeit nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. In Bezug auf die Kontrolle der Fahrzeuge ist davon auszugehen, dass als gestohlen im Datenverbund der Polizei einliegende Fahrzeuge den Kontrollort nicht mehr verlassen. Die Datenabfrage dient insoweit der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Polizei, denn eine Polizei, die es durch Nachlässigkeit zulässt, dass Personen oder Fahrzeuge einen Kontrollort verlassen können, obwohl das die Polizei hätte verhindern müssen, gefährdet die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit.

Ohne einen Anfangsverdacht ist der § 25 PolG NRW die anzuwendende Rechtsvorschrift.

§ 25 PolG NRW (Datenabfrage)

Ist bereits der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder gar der Verdacht einer Straftat gegeben, dann findet § 98c StPO Anwendung.

§ 98c StPO (Maschineller Abgleich mit vorhandenen Daten)

TOP 

Fenster schließen