Rodorf.de
ABC

Notrufe  

Hilfeersuchen, die unter Verwendung der Notrufnummern 110 und 112 abgegeben werden, verpflichten Telefondiensteanbieter gemäß § 164 TKG (Notruf) und
§ 4 NotrufV (Notrufverbindungen) dazu, die über Notrufleitungen eingehenden Bestands- und Verbindungsdaten unverzüglich an die berechtigten Notrufabfragestellen (Polizei oder Feuerwehr) zu übermitteln.
Eingehende Notrufe werden bei der Polizei gespeichert.

§ 164 TKG (Notruf)
§ 4 NotrufV (Notrufverbindungen)

Bei eingehenden Notrufen gehören auch Angaben zum Standort des Endgerätes, das eine Notrufnummer angewählt hat, mit zu den zu übermittelnden Daten. Diese Daten können von Polizeibeamten, die auf Leitstellen verwendet werden, sozusagen per "Tastendruck" abgerufen werden, wenn das zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben erforderlich ist.

Folgende Daten sind von den Telekommunikationsanbietern bei solchen Abfragen zu übermitteln:

  • Rufnummer des Anschlusses, von dem die Notrufverbindung ausgeht

  • Angaben zum Standort des Endgerätes, das eine Notrufnummer angewählt hat

  • Anbieterkennung des Telekommunikationsdiensteanbieters.

Standortdaten werden im § 3 Nr. 56 TKG (Begriffsbestimmung) wie folgt definiert:

§ 3 TKG Nr. 56 (Begriffsbestimmung)
56. „Standortdaten“ Daten, die in einem Telekommunikationsnetz oder von einem Telekommunikationsdienst verarbeitet werden und die den Standort des Endgeräts eines Nutzers eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes angeben.
Das setzt bei Festnetzanschlüssen voraus, dass auch der Name und die Anschrift des Teilnehmers zu übermitteln sind. Bei einem Mobilfunkendgerät sind die Verbindungsdaten zu übermitteln, die eine Ortung des Mobilfunkendgerätes ermöglichen.

§ 24 PolG NRW (Weiterverarbeitung zu besonderen Zwecken)
(1) Die Polizei kann Anrufe über Notrufeinrichtungen auf Tonträger aufzeichnen. Eine Aufzeichnung von Anrufen im Übrigen ist nur zulässig, soweit die Aufzeichnung zur polizeilichen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Aufzeichnungen sind spätestens nach einem Monat zu löschen, es sei denn, sie werden zur Verfolgung von Straftaten benötigt oder Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass die anrufende Person Straftaten begehen wird, und die Aufbewahrung ist zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich.

Erlassregelung Polizei NRW: In dem Erlass über die "Sprachdokumentation in Leitstellen und Befehlsstellen der Polizei NRW", Stand 30.12.2022 heißt es in Bezug auf die Dokumentation eingehender Notrufe wie folgt:
Dokumentation von Anrufen über die Kurzrufnummern 110 und 112

Die Kurzrufnummern 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst, zugleich europaweiter Notruf) sind dazu bestimmt, auf einen Notfall und damit auf das Bedürfnis nach fremder Hilfe oder auf eine erhebliche Gefahr aufmerksam zu machen (Notruf). Notfälle sind konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die den Einsatz der Polizei und/oder ggf. anderer hilfeleistender Stellen (Feuerwehr, Rettungsdienst) notwendig machen.

Darüber hinaus werden über die Kurzrufnummern 110 und 112 erfahrungsgemäß auch andere Mitteilungen der Bürger an die Polizei bzw. Feuerwehr gemacht, die inhaltlich keine Notrufe sind.

Inhalte der Anrufe, die bei den Leitstellen der Kreispolizeibehörden über 110 direkt eingehen, die über 112 bei den Rettungsleitstellen der Feuerwehren eingehen und von dort an die Polizeileitstellen weitervermittelt werden, sind in Leitstellen der Kreispolizeibehörden auf Tonträgern aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung hat automatisch/zwangsweise mit Entgegennahme durch den Einsatzbearbeiter an der Abfrageeinrichtung zu erfolgen; die manuelle Abschaltung der zwangsweisen Aufschaltung ist technisch auszuschließen.

Rechtfertigende Einwilligung in die Datenübermittlung: Die einschlägigen Regelungen, die anlässlich von Notrufen Telekommunikationsdiensteanbieter dazu verpflichten, u.a. auch Standortdaten sofort zur Verfügung zu stellen, gehen davon aus, dass in solchen Fällen der "sich in Not befindliche Anrufer" konkludent und rechtfertigend in die Übermittlung der Standortdaten und anderer Daten einwilligt.

TOP

Fenster schließen