Rodorf.de
Schwerer Raub

§ 250 StGB (Schwerer Raub)

Sonstige Waffen

Nach der Rechtsprechung des BGH zählen zu den Waffen im Sinne von § 250 StGB auch sonstige Waffen im technischen Sinne, insbesondere solche, die unter das Waffenrecht fallen, siehe Anlage 1 und Anlage 2 zum Waffengesetz.

TOP 

Fenster schließen