§ 250 StGB (Schwerer Raub)
Sonstige Waffen
Nach der Rechtsprechung des BGH zählen zu den Waffen im Sinne von § 250 StGB auch sonstige Waffen im technischen Sinne, insbesondere solche, die unter das Waffenrecht fallen, siehe Anlage 1 und Anlage 2 zum Waffengesetz.
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