§ 250 StGB (Schwerer Raub)
Die in der Norm aufgeführten Qualifikationen sind abschließend. Die nachfolgend aufgeführten Tatbestandsmerkmale sind von Bedeutung:
Waffe
Gefährliches Werkzeug
Beisichführen
Sonstige Werkzeuge und Mittel
Konkrete Gefahr der Gesundheitsbeschädigung
TOP
Fenster schließen