Raub ist ein Verbrechen. Die räuberischen Mittel müssen eingesetzt werden, um die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache zu bewirken, die der Täter sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig zueignet.
Folglich
setzt der Tatbestand voraus, dass mit räuberischen Mitteln ein Diebstahl
begangen wird. In Betracht kommen dann jedoch folgende Straftaten:
Der Versuch ist strafbar.
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