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Beleidigung

§ 185 StGB (Beleidigung)

Tathandlungen

Missachtung und Nichtachtung können auf vielfältige Weise zum Ausdruck gebracht werden. Im Wesentlichen kommen folgende Tathandlungen in Betracht:

  • Mündliche Erklärungen

  • Schriftliche Erklärungen (Briefe, Medien, Internet)

  • Bildliche Darstellungen

  • Zeichen

  • Symbole (z.B. Vogel zeigen, Ballaballa-Bewegungen, vor die Füße spucken)
    Tätlichkeiten (z.B. anspucken, Ohrfeige).

Die Rechtsprechung hat sich immer wieder mit Beleidigungssachverhalten befassen müssen. In der öffentlich zugänglichen Datenbank von Dejure.org stehen diesbezüglich allein 2.567 Entscheidungen zur Verfügung.  

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