§ 185 StGB Beleidigung
Die Beleidigung wird
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die
Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines
Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird,
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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