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Landfriedensbruch

§ 125 StGB (Landfriedensbruch)

Gewalttätigkeiten

Gewalttätiger Landfriedensbruch ist gegeben, wenn aus einer Menschenmenge heraus, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen begangen werden.

Gewalttätigkeiten sind physische Kraftentfaltungen gegen Personen oder Sachen.

In Betracht kommen alle denkbaren Formen körperlicher Kraftentfaltung, zum Beispiel Schlagen, Drücken, Ziehen, Brechen, Werfen, Stoßen, Brennen, Gießen, Schießen, Hebeln. Die Ereignisse in der Silvesternacht 2022 in Berlin haben gezeigt, dass auch pyrotechnische Gegenstände dazu geeignet sind, erhebliche Gewalt gegen Personen und Sachen auszuüben.

Gewalttätigkeiten sind begangen, sobald physische Kraft aggressiv eingesetzt worden ist.

Ein schädigender Erfolg braucht nicht eingetreten zu sein.

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