§ 123 StGB (Hausfriedensbruch) Mischformen
Innerhalb eines geschützten Raumes können mehrere geschützte Räume
gegeben sein. So sind z.B. Bahnhöfe oft in mehrere geschützte Bereiche
aufgeteilt. Die Bahnhofshalle als solche ist ein gemäß § 123 StGB
geschützter Raum, weil sie zum öffentlichen Verkehr bestimmt ist. In der
Bahnhofshalle gibt es oftmals aber auch Geschäfte, Verkaufsstände und
Gaststätten. Als Geschäftsräume sind auch diese Räume gemäß § 123 StGB
geschützt. Entsprechend der Anzahl unterschiedlicher Räumlichkeiten kann
es auch verschiedene Hausrechtsinhaber geben.
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