§ 123 StGB (Hausfriedensbruch) Geschäftsräume Geschäftsräume sind Räumlichkeiten, die hauptsächlich für geschäftliche Zwecke bereitgehalten werden.
BVerfG 2017: Art. 13 Abs. 1
GG, der auch auf juristische Personen des Privatrechts Anwendung findet
soweit Büro- und Geschäftsräume betroffen sind (...), garantiert die
Unverletzlichkeit der Wohnung.
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