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Home Inhaltsverzeichnis : Umgang mit der Demokratie
Unliebsame Meinungsfreiheit

Inhaltsverzeichnis:

01 Meinungsfreiheit, ein unverzichtbares Grundrecht
02 Niederlage der Bundesregierung vor dem BVerfG
03 Einreiseverbot für Martin
Sellner
04 Spottplakate in Bayern
05 Islamistentreffen in Hamburg
geduldet
06 Ist
Södolf eine Beleidigung
07 Palästina-Kongresses in Berlin
verboten
08 Versammlungsraum von Polizei
abgesperrt
09 In Brüssel wurden Grenzen
überschritten
10 Gaza-Gedicht von Dieter Hallervorden
11 Zusammenfassung
12 Quellen

01 Meinungsfreiheit, ein unverzichtbares Grundrecht

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Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben in einer Vielzahl von Entscheidungen sich zu dem Grundrecht der Meinungsfreiheit positioniert. Im hier zu erörternden Sachzusammenhang möchte ich aus gegebenem Anlass nur aus dem Beschluss des BVerfG vom 9. Februar 2022 zitieren, bei dem es um den Gebrauch der Meinungsfreiheit geht, die sich gegen die Staatsmacht und ihre Vertreter richtet.

BVerfG 2022: Leitsatz 3. Bei der Gewichtung der grundrechtlichen Interessen ist dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik Rechnung zu tragen. Hierzu gehört die Freiheit der Bürger, Amtsträger ohne Furcht vor Strafe grundsätzlich auch in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung angreifen zu können. Auch der Gesichtspunkt der Machtkritik bleibt allerdings in eine Abwägung eingebunden und erlaubt nicht jede ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern.

Leitsatz 4. Bezüglich der Form und der Begleitumstände einer Äußerung kann von Bedeutung sein, ob sie ad hoc in einer hitzigen Situation oder mit Vorbedacht gefallen ist und ob für die betreffende Äußerung ein konkreter und nachvollziehbarer Anlass bestand. So ist es im Kontext rechtlicher Auseinandersetzungen grundsätzlich erlaubt, auch besonders starke und eindringliche Ausdrücke zu benutzen, um Anliegen zu unterstreichen (sogenannter „Kampf ums Recht“).

BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 1 BvR 2588/20

Hinweis: Nach der hier vertretenen Rechtsauffassung lässt sich die oben vom Bundesverfassungsgericht konkretisierte Form des Gebrauchs der Meinungsfreiheit auch auf Äußerungen anwenden, die sozusagen als „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ verstanden werden können und die deshalb, um die Demokratie zu schützen, so der Wille der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die diesbezüglich vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang (CDU), unterstützt wird. Die nachfolgenden Beispiele machen deutlich, dass unerwünschte Meinungen, auch wenn sie äußerst provokativ sind, noch längst nicht als Straftaten anzusehen sind, die eine Begrenzung der Meinungsfreiheit nach sich ziehen.

Diesbezüglich heißt im Leitsatz 2 des oben genannten Beschlusses wie folgt:

BVerfG 2022: 2. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit findet seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch die Strafvorschrift des § 185 StGB gehört. Dessen Anwendung erfordert grundsätzlich eine die konkreten Umstände des Falles berücksichtigende Abwägung zwischen der Beeinträchtigung, die der Meinungsfreiheit des sich Äußernden einerseits und der persönlichen Ehre des von der Äußerung Betroffenen andererseits droht. Bei der Abwägungsentscheidung kommt der Meinungsfreiheit kein genereller Vorrang gegenüber dem Persönlichkeitsschutz zu.

BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 1 BvR 2588/20

Die folgenden Beispiele, die sich alle in den Monaten Januar bis April 2024 ereignet haben, machen deutlich, dass Meinungsfreiheit in einer offenen Gesellschaft etwas anderes ist, als sich das der „woke“ Zeitgeist nicht nur wünscht, sondern auch durchzusetzen versucht.

02 Niederlage der Bundesregierung vor dem BVerfG

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Diesbezüglich heißt es auf Kontrafunk.de vom 16.4.2024 wie folgt:

Der ehemalige Bild-Chefredakteur und der heutige Betreiber des Nachrichtenmagazins NIUS, Julian Reichelt, hat vor dem Bundesverfassungsgericht in höchster Instanz einen Rechtsstreit gegen die Bundesregierung gewonnen. Diese wollte ihm eine Äußerung verbieten lassen, die er im August 2023 auf der Plattform X getätigt hatte. Reichelt schrieb in der Kurznachricht, dass Deutschland in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt habe.

Die Bundesregierung beantragte daraufhin beim Berliner Kammergericht, die Aussage zu verbieten. Begründet wurde dies damit, dass sie eine unwahre Tatsachenbehauptung sei. Das Kammergericht gab dem Antrag statt.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun angeführt, dass diese Entscheidung Reichelt in seinem Grundrecht auf freie Meinungsfreiheit verletzt hätte. Der Staat habe auch scharfe und gelegentlich auch polemische Kritik auszuhalten.

In der Pressemitteilung Nr. 37/2024 des Bundesverfassungsgerichts vom gleichen Tag heißt es:

BVerfG 2024: Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG.

1. a) Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Zwar dürfen grundsätzlich auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden, da sie ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz ihre Funktion nicht zu erfüllen vermögen. Ihr Schutz darf indessen nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen, die von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in besonderer Weise gewährleistet werden soll, und der zudem das Recht des Staates gegenübersteht, fehlerhafte Sachdarstellungen oder diskriminierende Werturteile klar und unmissverständlich zurückzuweisen. Das Gewicht des für die freiheitlich-demokratische Ordnung schlechthin konstituierenden Grundrechts der Meinungsfreiheit ist dann besonders hoch zu veranschlagen, da es gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.

b) Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist. Auszugehen ist stets vom Wortlaut der Äußerung. Dieser legt ihren Sinn aber nicht abschließend fest. Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren. Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik im verfassungsrechtlichen Sinne einstufen mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Werturteile ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter.

2. Hieran gemessen, verstößt die Entscheidung des Kammergerichts gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit, da sie den Sinn der angegriffenen Äußerung und deren Charakter einer Meinungsäußerung erkennbar verfehlt.

a) Aus der Sicht eines Durchschnittslesers war es bereits angesichts der wiedergegebenen Vorschau des verlinkten Artikels ein hervorstechendes Anliegen des Beschwerdeführers, zwischen seiner Kurznachricht und einem hiermit verlinkten Nachrichtenartikel einen inhaltlichen Bezug herzustellen. Wird für die Kontextbestimmung einer Äußerung eine hierin für den Rezipienten erkennbar in Bezug genommene, inhaltlich sogar unmittelbar wahrnehmbare Schlagzeile eines Nachrichtenartikels ausgeblendet, verfehlt bereits dies die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Deutung umstrittener Äußerungen. Das war hier der Fall.

b) Indem das Kammergericht für seine Beurteilung die in der Kurznachricht wiedergegebene Schlagzeile „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“ ausblendet, verharrt seine Sinndeutung auf einer isolierten Betrachtung des Kurznachrichtentextes. Auch zieht es nicht in Erwägung, ob die Annahme einer Tatsachenbehauptung angesichts der wiedergegebenen Schlagzeile „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“ als fernliegend auszuscheiden und aus der Sicht eines Durchschnittslesers allein die zugespitzte Meinungsäußerung anzunehmen sei, mit einer Zahlung von „Entwicklungshilfe für Afghanistan“ zahle Deutschland faktisch „Entwicklungshilfe an die Taliban“. Zugleich verliert das Kammergericht aus dem Blick, dass die Kritik an der Bundesregierung als Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und Meinens geprägt ist, auch dann als Meinungsäußerung geschützt wird, wenn sich in ihr Tatsachen und Meinungen vermengten, und dass weder die Bundesregierung Zahlungen von Entwicklungshilfe „für Afghanistan“ in Abrede stellt, noch die angegriffene Entscheidung in Zweifel zieht, dass die Gefahr ihres mittelbaren Zugutekommens an die Machthaber in Afghanistan besteht.

BVerfG: Pressemitteilung Nr. 37/2024 vom 16. April 2024
BVerfG, Beschluss vom 11. April 2024 - 1 BvR 2290/23

03 Einreiseverbot für Martin Sellner

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Sie erinnern sich: Anfang Januar 2024 wurde in den Medien über ein Geheimtreffen rechtsradikal gesinnter Personen in der Villa Adlon in Potsdam berichtet. Dort sollen angeblich – Beweise dafür wurden bisher nicht vorgelegt – Pläne beraten worden sein, wie 15 Millionen Ausländer dazu gebracht werden können, Deutschland zu verlassen. Das Wort Remigration, das dafür von Martin Sellner, einem österreichischen Identitären und einem der Hauptredner auf diesem Treffen verwendet wurde, dürfte auch heute, bedingt durch die Berichterstattung über dieses Geheimtreffen, noch von vielen gleichbedeutend mit dem Wort Deportation verbunden sein, obwohl Remigration nichts anderes ist als das Gegenteil von Emigration. Beiden Sprachfiguren haftet die Freiwilligkeit an, die Personen dazu bringt, Deutschland zu verlassen (Remigration) oder in Deutschland eine neue Heimat zu suchen (Emigration).

Wie dem auch immer sei: Die Ausführungen von Martin Sellner anlässlich des Geheimtreffens in Potsdam sollen, und da waren sich alle Meinungsmacher einig, so demokratiefeindlich gewesen sein, dass von der Stadt Potsdam gegen Martin Sellner sogar ein Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland erlassen wurde. Dass dadurch auch die Redefreiheit von Martin Sellner in Deutschland eingeschränkt wurde, ergibt sich zwangsweise aus dem Einreiseverbot. Dieses Verbot vermag jedoch nicht zu verhindern, dass Martin Sellner in Deutschland seine politischen Vorstellungen verbreitet.

Wie ist das möglich?

Sein im Antajos-Verlag erschienenes Buch „Regime Change von rechts - eine strategische Skizze“ ist zurzeit in der 5. Auflage erschienen.

Sein Buch „Remigration. Ein Vorschlag“, dass am 1. März 2024, also nur wenige Tage nach der Berichterstattung über das Geheimtreffen in Potsdam erschienen, befindet sich bereits vier Wochen Später in der 3. Auflage.

Wie dem auch immer sei: Meinungen zu verbieten ist nicht einfach.

04 Spottplakate in Bayern

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Noch im Februar 2024 heißt es auf Bild.de wie folgt:

Für Spottplakate, die sich gegen Die Grünen/Bündnis 90 richteten, und die ein Unternehmer (CSU-Mitglied) auf seinem Grundstück hatte aufrichten lassen, sollte der Unternehmer 6000 Euro Strafe wegen Beleidigung bezahlen. Der Strafantrag war von der Außenministerin Annalena Baerbock (Die Grünen/Bündnis 90) unterzeichnet worden.

Auf einem der beiden aufgestellten Plakate ist Grünen-Chefin Ricarda Lang auf einer Dampfwalze zu sehen. Neben ihr stehen die Parteifreunde Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock. Darüber ist der Satz zu lesen: „Wir machen alles platt.“ Am Fuß des Plakats prangt das Habeck-Zitat „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“.

Link zu den beiden Plakaten

Die bayerische Justiz reagierte schnell und hart. Ein beantragter Strafbefehl in Höhe von 6000 Euro wurde vom Amtsgericht Miesbach erlassen. In der mündlichen Verhandlung entschied aber derselbe Richter, der den Strafbefehl erlassen hatte, auf Freispruch, denn nach der Beweisaufnahme kam der Richter zu dem Schluss:

Die Plakate sind vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt, auch die persönliche Ehre der Grünen-Politiker wurde nicht verletzt.

Auf der Website BR24.de hieß es:

BR24.de vom 21.3.2024: Der Sitzungssaal des Miesbacher Amtsgerichts war bis auf den letzten Platz gefüllt, als der Richter das Urteil verkündete: Freispruch für den 52-Jährigen. Laut Aussage des Gerichts sei auch Satire durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Gerade Politiker in hohen Ämtern müssten Kritik aushalten. Kritik an den Mächtigen sei nicht per se ehrverletzend [En01].

Am 3.4.2024 heißt es in einer Meldung auf Bild.de, dass das Urteil zwischenzeitlich rechtswirksam geworden ist  [En02].

05 Islamistentreffen in Hamburg geduldet

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Was die „Rechten“ nicht dürfen, das dürfen die „Islamisten“. Diesbezüglich heißt es in einer Meldung der Bildzeitung wie folgt:

Bild.de vom 8.4.2024: Sie wollen Kalifat gründen: Geheim-Treffen von Islamisten in Hamburg. Ein Mann geht ganz offen mit „Kalifat“-Kapuzenjacke zum Islamisten-Treffen.

Bild eines Teilnehmers

Ermittler nennen die Männer „radikale Pop-Islamisten“: Sie haben ausrasierte Nacken, fahren Protz-Autos, hassen Israel und würden in Deutschland am liebsten die Scharia, das islamische „Steinzeit“-Recht, und ein Kalifat einführen. Hunderte Mitglieder und Anhänger der umstrittenen Gruppierung „Muslim Interaktiv“ haben sich mehrfach im Hamburger Stadtteil Allermöhe im „Elite-Eventhouse“ getroffen. Das letzte Mal vergangenen Donnerstag. Zuerst berichtete über die Treffen die „Hamburger Morgenpost“.

Der Hamburger Verfassungsschutz beobachtet die Treffen und warnt: Derzeit werde dort vor allem das Thema Nahost-Konflikt genutzt, um Kontakte zu neuen jungen Mitgliedern zu suchen und diese anzuwerben [En03].

Bereits ein paar Tage zuvor hieß es in der Onlineausgabe der neuen Züricher Zeitung wie folgt:

NZZ.ch vom 3.4.2024: In Hamburg treffen sich ungestört Hunderte Islamisten und die Politik schweigt – das ist ein Fehler.

Hamburg gilt seit Jahren als Hochburg von Islamisten. Gegen das «Islamische Zentrum Hamburg» leitete das Bundesinnenministerium im November 2023 Ermittlungen ein.

Was wirkt bedrohlicher: wenn Vertreter der AfD sich in Potsdam die Ideen eines Vordenkers der Neuen Rechten anhören, bei denen es um die Ausschaffung «nichtassimilierter Eingebürgerter» geht, oder wenn sich in Hamburg-Billbrook Hunderte Menschen versammeln, um den Ideen eines bekannten Salafisten zu lauschen? Die Antwort ist jedem selbst überlassen. Von der zweiten Veranstaltung dürften bisher allerdings weit weniger Bundesbürger erfahren haben als vom berüchtigten Potsdamer Treffen [En04].

06 Ist Södolf eine Beleidigung

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Markus Söder (CSU) gehört sicherlich nicht zu den Politikern, die in ihrer Wortwahl im politischen Meinungsstreit Zurückhaltung üben. Ganz anders reagiert Markus Söder aber dann, wenn er als „Södolf“ bezeichnet wird.

FAZ.de vom 15.4.2024: Prozess wegen Beleidigung : War Södolf oder Södolph gemeint? Das Verfahren gegen den Satiriker und früheren FPÖ-Politiker Gerald Grosz geht in die nächste Runde. Er hatte Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder verspottet. Nur als was?
Jüngst hat das Amtsgericht Deggendorf eine Geldstrafe gegen den österreichischen früheren FPÖ-Politiker Gerald Grosz verhängt, unter anderem, weil er 2023 beim politischen Aschermittwoch der AfD in Osterhofen den CSU-Vorsitzenden Markus Söder beleidigt und „in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“ gerückt habe. Genau genommen hatte er gesagt: „Die Maskenpflicht ist nicht effizient, sondern dient nur jenen, die die Masken produzieren. Danke, Södolf!“ Oder: „Er ist kein Landesvater, er ist ein Landesverräter.“ Das werde er jetzt „dem Södolf“ ausrichten.
Oder müsste es heißen: Södolph? Diese Schreibweise legt Grosz’ Verteidiger Holm Putzke nahe, der nun mit Kollegen Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. In ihrer Pressemitteilung heißt es, der Polizei sei bei der Transkription von Grosz’ Rede „ein grober Fehler unterlaufen“, der sich „nur durch einseitige Ermittlungen und Voreingenommenheit“ erklären lasse. Der „Sachbearbeiter“ habe „Södolf“ geschrieben, obwohl es genauso gut „Södolph“ sein könne. Der geschriebene Unterschied sei relevant: Polizei und Staatsanwaltschaft hätten die Behauptung aufgestellt, „Södolf“ sei eine Kombination aus „Söder“ und „Adolf“, woraus sich eine Gleichstellung mit Hitler ergeben solle. Das jedoch, schreiben Putzke et al., sei „nicht stimmig“. „Denn basierend auf der These einer Hitler-Analogie hätte eher eine Kombination der Nachnamen nahegelegen, was ,Sötler‘ oder ,Södler‘ ergeben hätte [En04a].“

07 Palästina-Kongresses in Berlin verboten

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Einreiseverbot für Yanis Varoufakis, den ehemaligen Finanzminister Griechenlands, der in Berlin eine Rede halten wollte.

TAZ.de vom 15.4.2024: „Palästina-Kongress“ in Berlin: Einreiseverbot für Janis Varoufakis. Deutschland wollte Griechenlands Ex-Finanzminister daran hindern, an der umstrittenen Veranstaltung teilzunehmen. Wie war zunächst unklar.

Deutschland hat ein Einreiseverbot gegen den ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis verhängt. Das erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Sonntag aus Sicherheitskreisen. Janis Varoufakis, Generalsekretär der linken paneuropäischen Partei „Democracy in Europe Movement 2025“, sollte am Freitag auf dem umstrittenen „Palästina-Kongress“ in Berlin sprechen, der kurz nach Beginn von der Polizei aufgelöst und verboten wurde.

Wer „islamistische Propaganda und Hass gegen Jüdinnen und Juden“ verbreite, müsse wissen, dass solche Straftaten schnell und konsequent verfolgt würden, erklärte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag gegenüber der taz. „Antisemitische und islamistische Straftaten werden nicht geduldet.“ Was dem 63-jährigen griechischen Wirtschaftswissenschaftler, Politiker und Ex-Finanzminister konkret vorgeworfen wird, wollte das BMI nicht sagen. Eine Auskunft zu „Einzelfällen“ sei „nicht möglich“.

Varoufakis ist kein Einzelfall. Gegen zwei weitere Teilnehmer des verhinderten „Palästina-Kongresses“, den 86-jährigen palästinensischen Autor Salman Abu Sitta und den Arzt Ghassan Abu Sittah (55), Rektor der Universität Glasgow, hat das Innenministerium jeweils „Betätigungsverbote“ ausgesprochen. Ghassan Abu Sittah wurde am Freitag am Flughafen in Berlin die Einreise verwehrt, er musste nach einem dreistündigen Gespräch den Rückflug antreten. Varoufakis war nicht der einzige prominente Gast, der nicht bei der Konferenz sprechen konnte. Angekündigt war auch die frühere spanische Gleichstellungsministerin Irene Montero von der linken Partei Podemos.

Die Berliner Polizei hatte den umstrittenen „Palästina-Kongress“ am Freitag kurz nach Beginn abgebrochen. Die Veranstalter hatten gerade den Autor Salman Abu Sitta als Redner zugeschaltet. Dieser habe ein politisches Betätigungsverbot, erklärte die Polizei zur Begründung, warum sie den Saal stürmte, den Strom abschaltete und bald darauf die Versammlung auflöste [En05].

In einer Nachricht des ZDF vom 15.4.2024 heißt es zu dem umstrittenen Palästina-Kongress wie folgt:

ZDF.de vom 15.4.2024: Polizei löst umstrittenen Palästina-Kongress auf. Die Polizei hatte den „Palästina-Kongress“ am Freitag rund zwei Stunden nach Beginn aufgelöst. Die bis zu 250 Kongressteilnehmer wurden am frühen Abend aufgefordert, den Saal zu verlassen.

Als Grund nannte die Versammlungsbehörde eine per Video übertragene Rede eines Mannes, für den in Deutschland wegen Hasstiraden gegen Israel und gegen Juden ein politisches Betätigungsverbot gilt. Als der Mann sprach, schritt die Polizei mit etlichen Beamten ein, kappte die Übertragung und schaltete den Strom zeitweise ab. Die Veranstalter kritisierten den Abbruch scharf [En06].

Die Rede, die Yanis Varoufakis in Berlin nicht halten durfte kann auf der Webseite des schweizerischen Onlinemagazins INFOsperber nachgelesen werden, einem Magazin, das sich selbst wie folgt definiert: INFOsperber sieht, was andere übersehen.

Rede, die in Berlin nicht gehalten werden durfte.

08 Versammlungsraum von Polizei abgesperrt

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Auch in Brüssel wird von der Polizei eine Konferenz erheblich beeinträchtigt. Diesbezüglich heißt es in einer Meldung auf Watson.ch – einem schweizerischen Nachrichtenportal wie folgt:

Watson.ch vom 16.4.2024: Wie in Brüssel die Konferenz der Ultrarechten gecancelt und so erst recht zum Erfolg wurde.

Knapp zwei Stunden nach Konferenzstart, als gerade Nigel Farage auf der Bühne stand und Anekdoten aus seiner Zeit als EU-Parlamentarier zum Besten gab, fuhr die Polizei auf und teilte mit: Fertig. Der Bürgermeister der Gemeinde Saint Josse verbiete die Veranstaltung. Als Begründung nannte er die Gefährdung der öffentlichen Ordnung, da linke Organisatoren eine Protestkundgebung angekündigt hätten und man die Sicherheit nicht garantieren könne.

Polizei-Chaos beschert der Konferenz so viel Aufmerksamkeit wie möglich.

Die nachfolgenden Reden und Paneldiskussionen, sei es zur vermeintlichen Überlegenheit der westlichen Zivilisation oder den sinkenden Geburtenrate im Westen gerieten ob der ganzen Aufregung über den Polizeieinsatz schnell zur Nebensache. Stattdessen ging es ums Prinzipielle: sich gegen den Zensurversuch der «liberalen Eliten» aufzulehnen. Ein Steilpass für die National-Konservativen.

Ob sich das Spektakel auch am zweiten Tag fortsetzen wird, wenn die Rede von Star-Gast Viktor Orban ansteht, ist ungewiss. Dass ein Brüsseler Bürgermeister einem amtierenden EU-Staats- und Regierungschef den Auftritt verbietet, scheint aber zumindest schwer vorstellbar [En07].

Auf Tichyseinblick.de vom wird die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni wie folgt zitiert:

Tichyseinblick.de vom 16.4.2024: Was in Brüssel passiert, lässt uns ungläubig und bestürzt zurück. Der Bürgermeister einer Gemeinde der belgischen Hauptstadt hat eine Konferenz verboten, an der Regierungschefs sowie nationale und europäische Parlamentarier teilnehmen sollen. Aufgrund der Anordnung hinderte die Polizei Gäste und Redner physisch daran, die Konferenz zu betreten. Ich habe den belgischen Ministerpräsidenten Alexander De Croo sofort gebeten, die Ereignisse weiterzuverfolgen.

Auf der Konferenz sind Mitglieder der Europäischen Konservativen und Reformer, deren Parteichefin Meloni ist.

Der Versuch, eine demokratische, friedliche Versammlung von Intellektuellen und Politikern nicht nur zu sabotieren, sondern auch einzuschüchtern und zu blockieren, dazu mit einem internationalen Publikum, ist in der jüngeren europäischen Geschichte einmalig.

Ist Belgien immer noch eine Demokratie?“, fragt Francesco Giubilei, Präsident der Denkfabrik Nazione Futura und Mitorganisator der Konferenz. „Es ist nicht nur verboten, den Veranstaltungsort zu betreten, sondern der Bürgermeister hat sogar die ersten beiden nationalen Veranstaltungsorte der Konservatismus-Konferenz abgesagt indem sie die Polizei schicken. Jetzt ist das Veranstaltungsgelände von der Polizei umstellt, die niemanden mehr hereinlässt, nicht einmal Eric Zemmour, der um 16 Uhr sprechen sollte.“

Während wir unseren Mund mit ‚pro-europäischen Werten‘ vollstopfen, wird es uns verwehrt, eine Konferenz mit Gästen abzuhalten, darunter ein Premierminister, Europaabgeordnete, Parteiführer, Intellektuelle und Journalisten. Morgen kommen Europaabgeordnete von Fratelli d’Italia (Nicola Procaccini) und von die Lega (Marco Campomenosi) sowie der ungarische Premierminister Viktor Orban und der ehemalige polnische Premierminister Mateusz Morawiecki, aber wir wissen immer noch nicht, ob das Ereignis stattfinden kann. Nicht einmal in Diktaturen (geschieht das). Es ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, Recht und Demokratie“, schließt Giubilei [En08].

09 In Brüssel wurden Grenzen überschritten

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Was sollte verhindert werden? Der ordnungsgemäße Ablauf der NATCON, einer Konferenz der Nationalkonservativen.

Weltweit gab es gegen diese Form der Einflussnahme massive Kritik. Selbst der belgische Premier kritisierte die Einschränkung der Meinungsfreiheit deutlich und ebenso die britische Regierung.

Intellektuelle aus anderen politischen Lagern solidarisierten sich sogar in einer Erklärung mit den Konferenz-Teilnehmern. In einem offenen Brief heißt es: „In der Tat glauben wir, dass der Nationalkonservatismus als politische und ideologische Bewegung sowohl empirisch als auch normativ an den meisten Fronten zutiefst falsch liegt“, das ändere aber nichts daran, dass „der Einsatz von öffentlicher Autorität und Polizeigewalt, um friedliche Konferenzen und öffentliche Versammlungen zu schließen, ein Gräuel für eine freie und offene Gesellschaft ist [En09].

Übrigens: Sogar der belgische Premierminister Alexander De Croo bezeichnete den Einsatz der Behörden als schlicht verfassungswidrig.

Es verwundert sehr, dass in den deutschen Leitmedien über dieses Ereignis kaum berichtet wurde.

10 Gaza-Gedicht von Dieter Hallervorden

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Es ist naheliegend, dass das von Dieter Hallervorden veröffentlichte Gedicht „Gaza“ nicht auf eine breite Zustimmung stoßen konnte. Es wurde viel kritisiert und sogar als ein Israel-Hass-Video bezeichnet.

Aber entscheiden Sie selbst:

Gaza-Gedicht von Dieter Hallervorden

Die Reaktion in der Jüdischen Allgemeine vom 18. April 2024 kann über den folgenden Link aufgerufen werden.

Jüdische-Allgemeine.de vom 18. April 2024

Glosse

Dieter Hallervorden: Mit letzter Finte 

Ob dieses Video die Realität im Gaza-Streifen zu verändern vermag, dürfte eher unwahrscheinlich sein, obwohl das Video mittlerweile über eine Million Mal aufgerufen wurde und so jedem Interessierten die Möglichkeit gibt, sich ein eigenes Bild machen.

11 Zusammenfassung

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Bei der Meinungsfreiheit handelt es sich um das wohl wichtigste politische Grundrecht. Welche Äußerungen damit heute gemeint sind, das wird im Zeitalter der „Political Correctness“ bedauerlicherweise immer fragwürdiger, denn unliebsame Meinungen müssen abgewehrt werden, so zumindest die Denkweise vieler „woken Eliten“, bzw. derjenigen, die sich dazu zählen und die davon überzeugt sind, im Besitz der Wahrheit zu sein, was zur Folge hat, dass alle davon abweichenden Meinungen verboten, verhindert und bei Bedarf auch verfolgt werden müssen.

So, wie die staatlichen Institutionen aber zurzeit mit der Meinungsfreiheit und ihrer Beschränkung umgehen, das lässt sich nur mit einem Wort passend ausdrücken. Dieses Wort heißt: Torheit.
Außerdem löst die sichtbar gewordene Leichtigkeit der Beeinschränkung der Meinungsfreiheit Besorgnis aus, denn der Wesenskern einer Demokratie besteht nun einmal aus der Meinungsfreiheit. Das gilt im Übrigen auch für Martin Sellner und auch für den ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis, denn die gegen diese Personen verhängten Einreiseverbote, die dem Ziel dienen, unliebsame "Meinungen nicht in die Bundesrepublik einreisen zu lassen", verletzen sogar die in der EU garantierte Freizügigkeit, die auch das Recht mit umfasst, in Deutschland politisch missliebige, ja selbst verfassungswidrige Positionen zu verbreiten. Denn auch diese fallen unter die in der EU garantierten Freiheiten.
Warum?
Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind nicht nur dann zu achten, wenn das politisch opportun erscheint, sondern - bis auf strafbares Handeln - immer.

Mit anderen Worteni: Es drängt sich sozusagen der Eindruck auf, dass die politische Elite nicht nur immer stärker der Rechtsprechung des deutschen Verfassungsgerichts hinterherhinkt – zum Schaden von Deutschen und EU-Bürgern - sondern diese möglicherweise gar nicht mehr kennt bzw. nicht mehr kennen will.

12 Quellen

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Endnote_01
BR24.de vom 21.3.2024:AG Miesbach: Schmähplakate gegen Grünen-Politiker: Unternehmer freigesprochen.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/schmaehplakate-gegen-gruenen-
politiker-unternehmer-freigesprochen,U7f4y0o
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Endnote_02
Bild.de vom 3.4.2024: Jetzt rechtskräftig: Grünen-Spott ist keine Beleidigung!
https://www.bild.de/regional/bayern/muenchen-aktuell/jetzt-rechtskraeftig-anti-gruenen-
plakat-ist-keine-beleidigung-87740718.bild.html
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Endnote_03
Bild.de vom 8.4.2024: Sie wollen Kalifat gründen: Geheim-Treffen von Islamisten in Hamburg.
https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-regional-politik-und-wirtschaft/
sie-wollen-kalifat-gruenden-geheim-treffen-von-islamisten-in-hamburg-87792870.bild.html
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Endnote_04
NZZ.ch vom 3.4.2024: In Hamburg treffen sich ungestört Hunderte Islamisten und die Politik schweigt – das ist ein Fehler
https://www.nzz.ch/der-andere-blick/islamisten-treffen-in-hamburg-das-
schweigen-der-politik-ist-ein-fehler-ld.1824555
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Endnote_04a
Bundle.de: Prozess wegen Beleidigung: War Södolf oder Södolph gemeint? https://www.bundle.app/de/nachrichten/prozess-wegen-beleidigung--war-sodolf-oder-sodolph-gemeint--DDD52798-CD05-4E2E-BB2D-BAE75D05CB98
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Endnote_05
TAZ.de vom 15.4.2024. „Palästina-Kongress“ in Berlin.
https://taz.de/Palaestina-Kongress-in-Berlin/!6004299/
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Endnote_06
ZDF.de vom 15.4.2024. „Palästina-Kongress“ in Berlin:Einreiseverbot gegen Varoufakis.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/einreiseverbot-
varoufakis-palaestina-kongress-israel-100.html
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Endnote_07
Watson.ch vom 16.4.2024: Wie in Brüssel die Konferenz der Ultrarechten gecancelt und so erst recht zum Erfolg wurde.
https://www.watson.ch/international/gesellschaft-politik/376714524-
bruessel-die-konferenz-der-ultrarechten-wird-gecancelt-und-so-zum-erfolg
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Endnote_08
Tichyseinblick.de vom 16.4.2024: „Das ist wie Nazi-Deutschland“.
Die radikale Linke will die Meinungsfreiheit ersticken – dramatische Szenen bei konservativem Treffen
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/
bruessel-konferenz-konservativer/
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Endnote_09
Reitschuster.de vom 17.4.2024: Deutsche Medien freuen sich über Brutalo-Einsatz gegen Meinungsfreiheit in Brüssel Zynismus wie in finstersten Zeiten.
https://reitschuster.de/post/deutsche-medien-freuen-sich-ueber-
brutalo-einsatz-gegen-meinungsfreiheit-in-bruessel/
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