|
Rodorf.de Tagesdosis gewollter Demokratieverfall? Deutschlands Demokratie auf dem Weg nach Absurdistan 14. Oktober 2026 Es ist eine Tatsache: CDU-Politiker haben der CDU-Fraktion in Sachsen Anhalt empfohlen, geschlossen den Plenarsaal zu verlassen, bevor die Wahl zum Ministerpräsidenten beginnt. Damit soll den mutmaßlichen Verrätern in den eigenen Reihen, die bei der Wahl des Landtagspräsidenten ihre Stimme der AfD gegeben haben, die Möglichkeit genommen werden, Gleiches bei der Wahl des Ministerpräsidenten zu tun. Das ist kein Schildbürgerstreich, wohl aber eine Forderung, die das Demokratieverständnis von Schildbürgern voraussetzt. Posts auf X:
Sepp Müller auf
X: „Ich unterstütze diesen Vorschlag ausdrücklich. Auch ich bin nach
zahlreichen Gesprächen am Wochenende zu der Einschätzung gelangt, dass
dieser Schritt notwendig ist. Das Wahlgeheimnis ist zu achten und unsere
Abgeordneten sind vor persönlichen Angriffen zu schützen. An unserer
klaren Haltung gegenüber der AfD ändert sich dadurch nichts.“
Ich unterstütze
diesen Vorschlag ausdrücklich. Auch ich bin nach zahlreichen Gesprächen
am Wochenende zu der Einschätzung gelangt, dass dieser Schritt notwendig
ist. Das Wahlgeheimnis ist zu achten und unsere Abgeordneten sind vor
persönlichen Angriffen zu schützen. An unserer klaren Haltung gegenüber
der AfD ändert sich dadurch nichts.
CDU-Fraktion soll bei MP-Wahl geschlossen den Plenarsaal
verlassen Lässt sich solch eine Forderung überhaupt mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Einklang bringen?
Artikel 41
(2) Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Allein daraus lässt sich die oben zitierte Forderung als einen eklatanten Verstoß nicht nur gegen das Demokratieverständnis der Landesverfassung Sachsen-Anhalt, sondern auch gegen das Grundgesetz ableiten, das im Art. 38 eine wortgleiche Regelung enthält. Link zu Art. 41 Landesverfassung Hinsichtlich der Wahl der Abgeordneten heißt es im Art. 42 wie folgt:
Artikel
42 (1) Die Abgeordneten werden in freier, gleicher, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Link zu Art. 42 Landesverfassung Aus diesen allgemeinen Regeln, die zum Schutz des einzelnen Abgeordneten und zum Wesenskern einer Demokratie gehören, lässt sich ableiten, dass jegliche Begrenzung der Freiheit von Abgeordneten verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist, wenn diese Freiheit erzwungen wird. Wie heißt es doch so schön bei Jörg Baberowski: Warum sollen wir uns ihnen fügen, wenn Freiheit doch bedeutet, von sich selbst beherrscht zu sein. Die Antwort lautet: weil es nicht zu ändern ist. Jörg Baberowski: Am Volk vorbei – Zur Krise der liberalen Demokratie – Seite 29 Wenn das auch für gewählte Abgeordnete gelten soll, dann handelt es sich bei den Prinzipien des demokratischen Selbstverständnisses um nichts anderes als um Phantasievorstellungen, die der französische Philosoph Jacques Rancière sinngemäß als ein Mäntelchen beschrieben hat, durch das die Herrschaft der Wenigen gerechtfertigt werden muss, einer Formulierung, die zu einer zentralen Textstellen seines Buches „La Haine de la démocratie“ hinführt. In der deutschen Übersetzung der Demokratiekritik von Rancière heißt es: „Alle Staaten sind oligarchisch.“ Damit will Rancière zum Ausdruck bringen, dass staatliche Institutionen – wozu auch die Fraktionen gezählt werden können, weil sie Teil des parlamentarischen Institutionengefüges sind, ebenfalls zum Machtmissbrauch tendieren, indem Macht bei einer Minderheit konzentriert wird, obwohl das Demokratieprinzip jegliche egalitäre politische Praxis diese Konzentration infrage stellt. Weitaus aussagekräftiger als der Originaltitel des Buches dürfte im hier zu erörternden Sachzusammenhang der Titel der deutschen Veröffentlichung sein. Der Hass der Demokratie
Zitat: Doch
Platon weiß ganz genau, was Aristoteles im Politikos sagen wird: das
diejenigen, die man die "Besten" in den Stadtstaaten [in den Parteien
und Fraktionen von heute] nennt, ganz einfach die Reichsten
[Mächtigsten] sind, und dass die Aristokratie [Macht] nie etwas anderes
ist als eine Oligarchie, die Herrschaft [der Mächtigen] des Reichtums.
Rancière betrachtet parlamentarische Systeme nicht automatisch als Ausdruck wirklicher Volksherrschaft, weil politische Entscheidungen häufig von relativ kleinen gesellschaftlichen Eliten getroffen werden. Wie dem auch immer sei: Solche Demokratieverächter maßen sich an, die Abgeordneten der eigenen Fraktion sozusagen vorübergehend in Beugehaft zu nehmen. Was dabei herauskommen könnte, das dürfte an Kurzsichtigkeit dennoch kaum zu überbieten sein. Warum? Ein Blick in den Artikel 65 der Landesverfassung lässt zumindest erahnen, dass dies für die CDU existenziell gefährlich werden könnte.
Artikel
65 (1) Der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. (2) 1 Zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages erhält. 2 Erhält in diesem Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet innerhalb von sieben Tagen ein neuer Wahlgang statt. 3 Kommt auch in diesem Wahlgang die Wahl nicht mit der Mehrheit der Mitglieder zustande, so beschließt der Landtag innerhalb von weiteren vierzehn Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode. 4 Wird die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nicht mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages beschlossen, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. 5 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. (3) Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Minister und bestimmt seinen Stellvertreter. Ob Neuwahlen der CDU dabei helfen werden, weiterhin am Volk vorbei Politik betreiben zu könnwn, kann bezweifelt werden. Ein solcher Schritt lässt eher vermuten, dass sich die CDU mit ihren - von der Verfassung nicht vorgesehenen Spielchen - als politische Kraft auch in Sachsen-Anhalt überflüssig machen wird. Warum? In einer Demokratie wird Herrschaft, gleich welcher Art, vor den Richterstuhl der Vernunft gebracht und gezwungen, sich entweder zu legitimieren oder sich zu verabschieden, denn das Wesen einer Demokratie liegt zwar auch in der Möglichkeit einer Auswahl, bedeutsamer aber dürfte die Möglichkeit einer Abwahl sein.
|