Rodorf.de

Spiegelsplitterwahrheiten

Inhaltsverzeichnis Spiegelsplitterwahrheiten

Kopflose Ansehensverteidigung und deren Folgen

Montag, den 8. Juni 2026

Wer sich verteidigt, der will sich vor etwas schützen. Das gilt auch für die Verteidigung des Ansehens von Politikern. Deren Verteidigungshandlungen, verstärkt durch die Einführung des 2021 neu in das Strafgesetzbuch eingeführten § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), haben aber zwischenzeitlich ein Ausmaß angenommen, das durchaus als eine Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit angesehen werden kann.

Wie dem auch immer sei: Wer sich kopflos verteidigt und sogar Meldestellen finanziert, damit bloß keine diskriminierende Meinung straflos bleibt, richtet damit oftmals mehr Schaden an, als ihm das eigentlich lieb sein kann. Was damit gemeint ist, das soll an drei Wörtern sichtbar gemacht werden:

  • Schwachkopf

  • Pinocchio

  • Lügenfritz.

Ich gehe davon aus, dass Ihr Unbewusstes ihrem Denken vorausgeht und Ihnen – genauso wie das bei mir und auch bei anderen Menschen der Fall ist – unaufgefordert drei Bilder präsentiert. Im ersten Fall ist das ein Bild des ehemals Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Grüne), während die beiden folgenden Wörter vor Ihrem inneren Auge ebenfalls ungefragt zweimal das Bild des amtierenden Bundeskanzlers aufblitzen lassen.

In allen drei Fällen handelt es sich um eine kopflose Ansehensverteidigung, die den Verteidigern mehr Schaden zugefügt haben, als sich das die Verteidiger in ihren kühnsten Verteidigungsträumen haben vorstellen können.

Das wiederum lässt die Frage nach der Naivität des Gesetzgebers aufkommen, der glaubt, alles regeln und verbieten zu können, was ihm nicht gefällt. Vielleicht ist es aber auch nur Selbstüberschätzung und verletzter Stolz, verbunden mit dem Bedürfnis nach Bestrafung, der sowohl die Bundesregierung als auch den Bundesgesetzgeber dazu bewogen haben, die Grenzen des straflos Sagbaren den eigenen Vorstellungen, daraus Straftaten zu machen, anzupassen. Wer weiß das schon?

Wie dem auch immer sei:

Ein Mann wurde verurteilt, weil er den Kanzler „Lügenfritz“ nannte. Dreißig Tagessätze. Rechtskräftig. Für ein Wort.

Link zur Quelle

Dass solch eine Verurteilung verkennt, dass solch ein Wort von der Meinungsfreiheit „gedeckt“ ist, ungeachtet dessen aber dennoch unter Anwendung juristischer Klimmzüge als eine Straftat geahndet wurde, das soll hier nur festgestellt werden. Es ist nämlich kaum vorstellbar, dass auch nur eines der oben genannten Worte dazu geeignet wäre, das öffentliche Wirken der Politiker erheblich zu erschweren, so wie es der § 188 StGB einfordert.

Verbreitet wurden diese Worte im Übrigen auch nicht durch deren Verursacher, sondern durch die Presse, die diese „dummen Worte“ so bekannt machten, dass sie sozusagen zu Persönlichkeitsmerkmalen der davon betroffenen Personen geworden sind.

Wie dem auch immer sei: Auch wenn die genaue Anzahl der Aufrufe (Views) für den Facebook-Post „Lügenfritz“ öffentlich nicht einsehbar ist, da die Plattform diese Zahlen für Außenstehende in der Regel nicht anzeigt, dürfte diese Zahl durchaus überschaubar sein.

Im Vergleich zu dem Bekanntheitsgrad, den das Wort „Lügenfritz“ erfuhr, nachdem in den Medien über die Folgen des Gebrauchs dieses Wortes berichtet wurde, dürfte jedoch deutlich geworden sein, dass das Wort „Lügenfritz“ sich sozusagen über Nacht zu einer „Eigenschaft des Bundeskanzlers“ ausbilden konnte, an das vorher wohl nicht gedacht wurde. Tatsache ist, dass das Wort „Lügenfritz“ dadurch jedoch erst millionenfach gehört, gelesen und belacht wurde.

Dumm gelaufen, könnte man sagen, denn innerhalb von Stunden schaffte es dieses Wort sich so atemberaubend schnell zu verbreiten, dass es als ein sehr erfolgreiches „Meme“ bezeichnet werden muss, worunter im Sprachgebrauch von heute ein lustiges Bild, ein lustiges Video oder ein lustiger Text zu verstehen ist, also Inhalte, die sich überwiegend im Internet verbreiten und zum Lachen anregen, sobald man dort eines der oben genannte Worte liest.

Kurz gesagt: Ein Meme ist ein Internet-Witz oder ein Trend, den viele Leute teilen, um ihn dann mit anderen Sprachwitzen zu variieren, zum Beispiel mit Pinocchio oder Lackaffe.

Während der „Pinocchio-Kommentar“ folgenlos blieb, wurde das Verfahren gegen eine Person, die den Bundeskanzler als „Lackaffe“ bezeichnet hatte gegen Zahlung einer Geldauflage von 100 Euro eingestellt, während das Wort „Lügenfritz“ den Verfasser des Posts 30 Tagessätze kostete, was einem Monatsgehalt entspricht.

Aber so ist das in einem funktionierenden (?) Rechtsstaat. Wenn dessen Mühlen erst einmal mahlen, dann lässt der öffentliche Spott auf diesen Staat nicht auf sich warten, wenn es sich dabei um erkennbare Dummheit handelt.

Und wenn dann dieser Klatsch auch noch kopflos, also ohne „Sinn und Verstand“ dazu führt, das Vertrauen in Spitzenpolitiker auf das Niveau von Witzfiguren schrumpfen zu lassen, dann ist das eigentlich kein Grund zur Freude mehr, eher ein Grund zur Traurigkeit, zumal dieser Prozess des „Sich-selbst-Lächerlichmachens“ dazu führt, das Vertrauen in die politische Elite weiter zu zerstören als das bereits heute schon der Fall ist, zumal das „Beleidigtfühlen von Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern“ bereits ein Ausmaß angenommen hat, dass durchaus den Verdacht aufkommen lässt, dass diese „Auserwählten“ an möglichst vielen Anzeigen im Anschluss an eine erfolgte gerichtliche Bestrafung des Übeltäters, auf dem Privatklageweg für diese Tat dann sogar noch Schadenersatz einzufordern können. Anders ausgedrückt: Politikerbeleidigung als Geschäftsmodell.

Wie dem auch immer sei: Wer planlos, unüberlegt und überstürzt sich durch das Mittel des Strafrechts sozusagen zu einer Person machen will, über die nicht einmal mehr gelacht werden darf, der muss mit dem Ergebnis von heute leben und zur Kenntnis nehmen, dass Worte wie „Schwachkopf“ und „Lügenfritz“ bereits zu geflügelten Worten geworden sind. Zumindest das letztgenannte Wort hat sogar das Potenzial, zum Wort des Jahres 2026 auserwählt zu werden.

Aus Sicht des politischen Gegners kann eine effektivere Werbung kaum erdacht werden, zumal dafür nicht einmal Geld aufgewendet werden muss, um einem Bundeskanzler sozusagen den Spiegel der öffentlichen Meinung vorzuhalten. Kostenlose Selbstzerstörung, so lässt sich das heute in zwei Wörter zusammenfassen, wenn man sich die Wirkung des Wortes „Lügenfritz“ vor Augen hält, bei dessen Gebrauch es sich um eine Straftat handeln soll.

§ 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung)

(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.

(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Dieser Straftatbestand, der 2021 ins Strafgesetzbuch eingeführt wurde, gehört abgeschafft. Während ein entsprechender Antrag von der AfD bereits 2025 als Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht wurde, um dort dann mehrheitlich abgelehnt zu werden, scheint heute sogar bei der CDU zumindest ein Meinungswechsel erkennbar zu werden, den Straftatbestand der „Majestätsbeleidigung“ wieder aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen.

Link zum Gesetzesentwurf AfD

Es sei denn, dass sich Politiker weiterhin lächerlich machen wollen.

Und jetzt kommt die Spitze der Dummheit: Nicht der Bundeskanzler war es, der um die Strafverfolgung von „Lügenfritz“ die Strafverfolgungsbehörden bemüht hat. Es waren die Strafverfolgungsbehörden selbst, die dieses Wort zu dem gemacht haben, was daraus geworden ist: Zu einer Tretmine für den Bundeskanzler, denn dieser Vorgang hat das öffentliche Wirken des Bundeskanzlers weitaus mehr Schaden zugefügt, als die Ursprungsversion des „Lügenfritz“, von dem die Öffentlichkeit wahrscheinlich gar nichts gehört haben würde, wenn der vorauseilende Gehorsam der Strafverfolgungsbehörden auf solch einer „schwerwiegenden Politikerbeleidigung“ gar nicht abgefahren wären. Und dass sich dann auch noch ein willfähriger Richter fand, einen Strafbefehl zu erlassen, der einen staatsanwaltschaftlichen Antrag voraussetzt, das ist so erschreckend, dass zurecht die Frage gestellt werden muss, die da lautet: Ist die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich noch ein funktionierender Rechtsstaat.

Wie dem auch immer sei: Deutschland scheint suizidale Erscheinungsformen zu kultivieren, die dringend einer therapeutischen Behandlung bedürfen. Vielleicht reicht aber auch ein Blick in das Tao Te King des Laotse aus, in dem es heißt:

Wahre Worte sind nicht schön,
schöne Worte sind nicht wahr.

Und:

Die früheren Herrscher wahrten Gesetzmäßigkeit.
Und das Volk fühlte sich frei.

Laotse
Tao Te King

Die Gesetzmäßigkeit von heute verfolgt andere Ziele.

TOP 

Inhaltsverzeichnis Spiegelsplitterwahrheiten