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Spiegelsplitterwahrheiten Gerechtigkeit - was soll das sein? Mittwoch, den 29. April 2026 In jedem Menschen lebt ein Gefühl von Recht und Unrecht. Dieses gefühlsmäßige Wissen existiert in allen Kulturen. Niemand aber hat klarer über das Wesen der Gerechtigkeit nachgedacht und gelehrt als Aristoteles (384 bis 322 v. Chr.), und nirgends ist die Forderung der Gerechtigkeit so unbedingt und so gewaltig ausgesprochen worden wie von den Propheten der Bibel. Die uralte mythische Vorstellung von einer durch Götter eingesetzten Rechtsordnung ist durch Aristoteles wie folgt beschrieben worden: Allem menschlichen Recht liegt ein göttliches Urrecht zugrunde, das „Natur Gerechte“, das Leitbild aller menschlichen Rechtsetzung und Rechtsprechung zu sein hat, um Gerechtigkeit erfahrbar zu machen. Das war die Idee der Gerechtigkeit über 2000 Jahre. Das war die Gerechtigkeit des Abendlandes. Ergänzt hat diese Gerechtigkeitsvorstellung der heilige Thomas von Aquin, der in Anlehnung an Aristoteles Gerechtigkeit ebenfalls als den festen und beständigen Willen definierte, jedem das Seine zukommen zu lassen. Gerechtigkeit war für Thomas von Aquin (1225 - 1274) eine Tugend des Willens, nicht nur eine des Verstandes. Sie wurde von ihm als ein bewusstes Streben, anderen gegenüber fair zu handeln, verstanden und gelehrt. Zur Zeit der Aufklärung begann die Zersetzung dieser Gerechtigkeitsidee. Zuerst musste die göttliche, also die übermenschliche Gerechtigkeitsidee zerstört werden, um sie durch die Gerechtigkeitsidee der reinen Vernunft, wie Kant sie definierte, ersetzen zu können. Die Folge davon war, dass man nicht mehr an eine ewige, über allen menschlichen Setzungen stehende Norm der Gerechtigkeit glaubte. Das, woran man glaubte, das wurde die Rechtsetzung durch Vernunft. Der Unterschied von Recht und Unrecht wurde dadurch zur bloßen Konvention. Anders ausgedrückt: Das Recht galt als ein bloßes Produkt des jeweils herrschenden Machtwillens. Die vollkommenste Aushöhlung erfuhr die Gerechtigkeitsidee jedoch erst in der restlosen Formalisierung des Rechts zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts, gemäß der sie – die Gerechtigkeit – nichts anderes mehr bedeutete, als die Forderung der formell widerspruchslosen Rechtsgestaltung, ohne jeden inhaltlich normativen Gehalt. Gibt es aber keine überstaatliche Gerechtigkeit mehr, dann setzt das den Staat in die Lage, alles als Recht erklären zu können, was ihm passt, denn dann gibt es sogar für die Willkür keine Schranken mehr, den staatlichen Willen mittels Rechtsetzung durchsetzen zu können. Die Folge davon ist der totale Staat, der den Zerfall der abendländischen Idee der Gerechtigkeit endgültig herbeiführte. Aber: Am Ende dieses Weges stand das Nichts, besser gesagt die tatsächlich vorhandene Ordnung der Macht, die sich selbst kraft ihres Willens und ihrer Machtmittel als absolut setzte. Die Krise der Gerechtigkeit durch Rechtsordnung, das ist der totale Staat. Wie dem auch immer sei: Fast zwei Jahrtausende hat die antik-christliche Gerechtigkeitsidee, das „christliche Naturrecht“, das abendländische Rechtsdenken getragen und bestimmt. In ihr hat das ursprüngliche, unmittelbare Rechtsempfinden einen entsprechenden gedanklichen Ausdruck zu finden gemeint. Wenn wir Heutigen von Gerechtigkeit sprechen, so meinen wir ein Verhalten, das zwar dem sittlichen Bereich angehört, aber ihn weder umfasst noch in seiner Tiefe erschöpft. Die Gerechtigkeit von heute hat es auch in der besten Demokratie aller Zeiten, so die Worte des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier dennoch nicht geschafft, ein seit Alters her geltendes Prinzip der Gerechtigkeit, das „Suum euique“ (Jedem das Seine), Wirklichkeit werden zu lassen, das von Ulpian (170–223 n. Chr.), einem römischen Juristen, geprägt wurde, und das er wie folgt definierte: Ulpian: Es ist der Wille, jedem sein Recht zukommen zu lassen. Natürlich lässt sich das Meme „Jedem das Seine“ auch missbrauchen, zum Beispiel als Inschrift am Tor des Konzentrationslagers Buchenwald. Ganz anders der Bedeutungsinhalt dieses Memes, das über dem Eingangsbereich des Landgerichts Halle (Saale) in Stein gemeißelt ist. Zurück zu dem Versuch, Gerechtigkeit zu skizzieren: Gerechtigkeit, das kann eine verdiente Anerkennung sein, ein Anspruch auf Gleichbehandlung oder ein Anspruch auf ein Recht – immer aber ist es ein Etwas, das mir oder dir „gehört“, denn der Bereich der Gerechtigkeit ist das Gehörige, das, was einem „zukommt“, das, worauf ein jeder „ein Recht hat“. Schlusssätze: Wenn man von Gerechtigkeit spricht, wenn man an Gerechtigkeit glaubt, wenn man Gerechtigkeit fordert oder gegen Ungerechtigkeit protestiert, dann ist immer dieses Eine gemeint: Die Ordnung des Gehörens, die, die über aller menschlichen Satzung steht und nach der sich das menschliche Setzen richten muss, wenn es „gerecht“ sein soll. Inhaltsverzeichnis Spiegelsplitterwahrheiten
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