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Spiegelsplitterwahrheiten Völkerrecht nur bei Bedarf Montag, den 30. März 2026 Nur zur Erinnerung: Im Juni 2025 eskalierte der Konflikt zwischen Israel und dem Iran, beginnend mit einem massiven israelischen Luftangriff am 13. Juni auf Atomanlagen in Isfahan und Natans sowie andere militärische Ziele. Die USA griffen am 22. Juni direkt ein und bombardierten mit Spezialwaffen iranische Nukleareinrichtungen, was zu weitreichenden Zerstörungen führte. Wo aber blieb der Aufschrei des demokratischen Wertewestens? Warum bestellten Frankreich, England und Deutschland nicht die jeweiligen Botschafter ein, um gegen diesen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu protestieren? Die Antwort ist kurz: Niemand wollte sich den Mund verbrennen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gelang das dennoch, denn der Kanzler behauptete, dass Israel für uns die Drecksarbeit geleistet habe. Auf Sonntagsblatt.de vom 19. Juni 2025 wird der Bundeskanzler wie folgt zitiert: Mit dem Satz, Israel mache im Iran die „Drecksarbeit für uns alle“, sorgt Kanzler Merz für Empörung. Mit seiner Formulierung stellt Merz sich nicht nur explizit hinter das militärische Vorgehen Israels, das völkerrechtlich – vorsichtig ausgedrückt – umstritten ist. Er macht sich den Angriff und die damit verbundene Eskalation damit auch selbst zu eigen – im Namen Deutschlands, das er repräsentiert. Auch in den Leitmedien drückte man sich bezüglich des Vorgehens von Israel in Zusammenarbeit mit den USA, die am 22. Juni 2026 den Iran bombardierten, eher vorsichtig aus. Im Gegensatz dazu fand die „Pfarrerin von nebenan“ auf ihrem Instagram-Kanal deutliche Worte: Unser Bundeskanzler sagt, dass es Drecksarbeit ist, wenn ein Land ein anderes präventiv angreift und ... ja ... bei dieser dreckigen Arbeit unschuldige Menschen ums Leben kommen. Ein paar Monate später: Am 28. Februar 2026 sollte im Rahmen eines so genannten „Enthauptungsschlages“ ein Regimewechsel im Iran erzwungen werden. Daraus ist ein Krieg geworden, von dem heute noch niemand weiß, wie er beendet werden kann. Dass es auch in diesem Krieg bereits am ersten Tag zu völkerrechtswidrigen Kriegsverbrechen gekommen ist, das dürfte wohl niemand bezweifeln, der sich auch nur oberflächlich mit dem Bedeutungsinhalt dieses Rechtsbegriffes auseinandergesetzt hat. Wie dem auch immer sei: Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste zur Frage der Völkerrechtswidrigkeit des Angriffskrieges gegen den Iran: Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: Fachbereich WD 2 - 3000 - 2925, haben bereits im Sommer 2025 die israelische Militäroperation Rising Lion und die US-Angriffe Midnight Hammer gegen iranische Atomanlagen im Lichte des Völkerrechts geprüft. Das Datum des Berichts lässt sich leider nicht feststellen. Da in den Quellen aber auf Internetseiten Bezug genommen wird, die den Zeitraum vom 13. bis zum 25. Juni 2025 umfassen, kann davon ausgegangen werden, dass dieses Gutachten den Entscheidungsträgern kurz darauf zugänglich gewesen sein dürfte. Wie dem auch immer sei: In dem Gutachten äußerten sich Völkerrechtsexperten zu den Ereignissen im Iran wie folgt: Kai Ambos: „Deutschland und die EU sollten deutlich sagen, dass es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriff handelt. Schweigt Deutschland zu solchen Völkerrechtsverletzungen, ist das Wasser auf die Mühlen uns eher feindlich gesinnter Regime, die sich dann bei ihren eigenen Völkerrechtsverletzungen auf die Doppelmoral des Westens berufen – wie es etwa die Russen permanent hinsichtlich der Ukraine tun. Solche Aktionen Israels schwächen die Glaubwürdigkeit des Westens, wenn dieser nicht die gleichen Maßstäbe wie bei Russland oder anderen, uns nicht so nahestehenden Staaten anwendet.“ Der Völkerrechtler Mehrdad Payandeh von der Bucerius Law School schreibt: Mehrdad Payandeh: „Das Schweigen zur Völkerrechtswidrigkeit des israelischen Angriffs, oder schlimmer noch: die implizite Billigung der Angriffe, lässt sich hingegen nur als grundlegendes Versagen deutscher Außenpolitik bezeichnen. Es trägt zur Schwächung des Völkerrechts bei und unterfüttert die Zweifel an der Prinzipientreue der Bundesrepublik, wenn es um die Einhaltung des Völkerrechts geht. In Fragen des Völkerrechts darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.“ (Seite 29). Zusammenfassend heißt es in dem Gutachten auf Seite 51 wie folgt: Die drei rechtlich relevanten Kriterien [die völkerrechtlichen Voraussetzungen entsprechen müssen] erscheinen dabei aus heutiger Sicht und nach dem nahezu einhelligen Urteil der Völkerrechtslehre nicht hinreichend begründet. Art. 51 VN-Charta erweist sich auf Grundlage der derzeit bekannten Faktenlage damit als eine völkerrechtlich nicht tragfähige Grundlage. Im Schlusssatz auf Seite 54 heißt es: Die Völkerrechtsordnung wird in ihrem normativen Geltungsanspruch in Frage gestellt, wenn Rechtsregeln moralisch „nachjustiert“ und die juristische Argumentation durch Aspekte der „Moral“ oder der „Legitimität“ aufgeladen bzw. überlagert werden. Genau dies erleichtert es Aggressoren, Völkerrechtsbrüche oder Angriffskriege jenseits des Rechts zu legitimieren. Es würde wohl kaum der Wirklichkeit entsprechen, wenn die Ergebnisse des Gutachtens, aus dem zitiert wurde, den politischen Entscheidungsträgern nicht zur Kenntnis gelangten. Dennoch wurde Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kritisiert, als er am 24. März 2026 von einem völkerrechtswidrigen Angriff auf den Iran sprach. Obwohl zu diesem Zeitpunkt schon ein zweites Gutachten zur Völkerrechtsfrage zur Verfügung stand. 19. März 2026. Fachbereich Europa- und Völkerrecht, Auswärtiges und Sicherheit (EU 6). Die Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts. In diesem Kurzgutachten heißt es: WD 19. März 2026: Nach herrschender Ansicht stellen die amerikanischen und israelischen Angriffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom VN-Sicherheitsrat gem. Art. 42 VN-Charta autorisiert wurden. Nach meinem Kenntnisstand wurde darüber erstmals am 29. März 2029 berichtet: Als Konsequenz auf die oben genannten Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages forderte der Abgeordnete der Partei Die Linke, Ulrich Thoden, die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwieweit Deutschland diesen Krieg durch Beihilfe unterstützt, wodurch Deutschland zur Kriegspartei würde. N-tv.de vom 29.3.2026: Ramstein-Basis als Beihilfe? Bundestagsexperten stufen Iran-Krieg als völkerrechtswidrig ein. Der Linken-Abgeordnete Ulrich Thoden forderte die Bundesregierung als Konsequenz aus dem Gutachten auf, der US-Regierung die Nutzung der US-Militärbasen auf deutschem Boden für die Kriegsführung im Iran zu untersagen. „Anderenfalls verletzt Bundeskanzler Merz seinen Amtseid, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“, sagte er. „Es wäre fatal, wenn am Ende Deutschland wegen Donald Trumps imperialistischer Kriegsabenteuer womöglich bei der iranischen Mullah-Diktatur offiziell Abbitte und Schadensersatz leisten müsste.“ Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags mit ihren etwa 70 Mitarbeitern sind dazu da, den Abgeordneten auf Anfrage neutral Sachinformationen für ihre Arbeit zu liefern. Sie geben also nicht die Einschätzung des Parlaments als Ganzes wieder. Mich persönlich wundert, dass über solche Fragen erst heute in den Medien berichtet wird, denn für mich stand von Anfang an fest, dass beide Angriffe auf den Iran, der im Juni 2025 und auch der im Februar 2026, völkerrechtlichen Standards nicht entsprechen können. Inhaltsverzeichnis Spiegelsplitterwahrheiten
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