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Söder und die Nationalhymne

Montag, den 2. Februar 2026

Die Woche möchte ich zuerst einmal mit einem überschaubaren Problem beginnen, denn wer zu oft an den Krieg denkt, wünscht ihn sich irgendwann sogar herbei. Als Erlösung von einer gedanklichen Dauerschleife sozusagen.

Die Politik fördert auch Besinnliches zutage.

Die bayerische Landesregierung plant nämlich nach den Worten von Ministerpräsident Söder eine Hymnenpflicht an Schulen.

 Deutschlandfunk.de vom 15.1.2026: Der Bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will eine Hymnenpflicht an Bayerns Schulen bei Abschlussfeiern einführen, am liebsten noch im laufenden Schuljahr.

Dass solch eine Pflicht auf Widerstand stößt, das liegt in der Natur von „UnsereDemokratie“.

Aber auch der gesunde Menschenverstand fragt sich, was das soll? Soll damit etwa dem Vaterland gehuldigt werden?

Nur zur Erinnerung: Die Nationalhymne beginnt mit den Worten:

Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland!

Von dieser ersten Zeile dürften heute zumindest die nachfolgend aufgelisteten Wörter toxisch sein:

  • Einigkeit

  • Recht

  • Freiheit

  • Deutsches Vaterland

Noch zu akzeptieren dürften die Konjunktionen und Präpositionen dieser Verszeile sein:

  • und

  • und

  • für

  • das

Umstritten dürfte jedoch schon das Rufzeichen sein, mit dem die erste Zeile der Nationalhymne endet, denn ein Ausrufezeichen steht nach Ausrufen, Anrufen, Befehlen, Aufforderungen, Warnungen, Verboten, Wünschen, Grüßen und nachdrücklichen Behauptungen.

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Und wer beim Singen des ersten Satz der Nationalhymne dann auch noch diese Zeile aus dem Brustton der Überzeugung singt, also für richtig hält, was den ersten Satz der Nationalhymne ausmacht, der setzt sich damit ganz automatisch dem Vorwurf aus, zumindest rechts der Mitte zu stehen.

Wie dem auch immer sei: In dekadenten Zeiten würde es wohl niemanden wundern, wenn der Deutsche Bundestag beschlösse, die Hymne umzuschreiben, weil sie diskriminierend ist, denn aus „Vaterland“ muss, wenn schon, zumindest ein „BuntesVaterInnenMutterLand“, also ein BVIML werden.

Auch wird zu entscheiden sein, ob bei der beginnenden neuen Wehrerfassung bei der Vereidigung der neuen Rekruten überhaupt noch die Nationalhymne gesungen werden darf, ohne dadurch andere zu diskriminieren, denn die Bundeswehr der Zukunft dürfte ja wohl bunt sein, vorausgesetzt dass auch junge Männer mit Doppelstaatlichkeit der Wehrerfassung unterliegen werden.

Anders ausgedrückt: Das sind Fragen und Probleme, die wirklich so wichtig sind, dass sich bei der Auseinandersetzung mit diesen Fragen die Tür zum neuen Sehnsuchtsort Deutschland sozusagen von ganz allein öffnet.

Oder etwa nicht?

Wenn da nur die Dekadenz nicht wäre, denn bei der handelt es sich, im Gegensatz zu Krisen, um einen unumkehrbaren Prozess.

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