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Spiegelsplitterwahrheiten Münchener Sicherheitskonferenz 2026 (MSK) Zwei bemerkenswerte Sätze des Bundeskanzlers. Dienstag, den 17. Februar 2026 Der Kulturkampf der MAGA-Bewegung in den USA ist nicht unser. Die Freiheit des Wortes endet hier bei uns, wenn sich dieses Wort gegen Menschenwürde und Grundgesetz wendet. Rede des Bundeskanzlers ab 23:30 Über den Bedeutungsinhalt dieser beiden Sätze lässt sich trefflich streiten, zumal es dabei nicht auf die Assoziationen des Redenden, sondern auf die seiner Zuhörenden ankommt, die in wenigen Sekunden mit Wörtern konfrontiert werden, die es in sich haben:
Satz 1: Kulturkampf der MAGA-Bewegung Der Kulturkampf der MAGA-Bewegung in den USA ist nicht unser. Dass es dem Bundeskanzler in diesem Satz wohl nicht darum geht, sich zum Kulturkampf zu äußern, ist eine Tatsache, denn dieses Wort wird nur einmal vom Kanzler benutzt, obwohl auch in Deutschland ein von ihm wohl nicht wahrgenommener Kulturkampf geführt wird. Dieses Wort dient, so zumindest meine Sicht der Dinge, wohl nur dem Zweck, um eine Kluft zu beschreiben, die Deutschland von den USA trennt, und erkennen lassen soll, dass in Deutschland für alle Menschen ein Leben in Frieden und Freiheit – unabhängig von ihrer kulturellen Herkunft – möglich ist. Wie dem auch immer sei: Das Wort Kulturkampf enthält dennoch Aspekte, die auch in Deutschland dringend einer Regelung bedürfen, gemeint ist die mit diesem Wort untrennbar verbundene Migrationsfrage. Diese Frage aber lässt der Bundeskanzler in seiner Rede unerwähnt. Nicht einmal das Wort Migration war Bestandteil der Rede. Das könnte durchaus dazu geführt haben, dass die Rede des US-Außenministers Marco Rubio – der sich zu dieser Frage später klar positionierte – der Auslöser dafür gewesen sein dürfte, dass dessen Rede - gemeint ist die von Marco Rubio - mit Standing Ovations auf eine breite und unüberhörbare Zustimmung stieß. US-Außenminister Marco Rubio hatte nämlich unter der Überschrift „Unser Volk verteidigen“, Folgendes gesagt: Marco Rubio: Massenmigration war nicht – und ist nicht – irgendeine Randbesorgnis von geringer Bedeutung. Sie war und bleibt eine Krise, die Gesellschaften überall im Westen transformiert und destabilisiert. Aber wir müssen auch die Kontrolle über unsere nationalen Grenzen zurückgewinnen. Kontrollieren, wer und wie viele Menschen in unsere Länder einreisen. Dies ist kein Ausdruck von Xenophobie. Es ist kein Hass. Es ist ein fundamentaler Akt nationaler Souveränität. Und das Versäumnis, dies zu tun, ist nicht nur eine Verletzung einer unserer grundlegendsten Pflichten gegenüber unserem Volk – es ist eine dringende Bedrohung für das Gefüge unserer Gesellschaften und das Überleben unserer Zivilisation selbst. Deshalb wollen wir nicht, dass unsere Verbündeten von Schuldgefühlen und Scham gefesselt werden. Wir wollen Verbündete, die auf ihre Kultur und ihr Erbe stolz sind, die verstehen, dass wir Erben derselben großen und edlen Zivilisation sind, und die bereit und in der Lage sind, sie zusammen mit uns zu verteidigen. Und deshalb wollen wir nicht, dass Verbündete den defekten Status quo rationalisieren, anstatt sich damit auseinanderzusetzen, was notwendig ist, um ihn zu beheben. Denn wir in Amerika haben kein Interesse daran, höfliche und ordentliche Verwalter des verwalteten Niedergangs des Westens zu sein. Und vor allem ein Bündnis, das auf der Erkenntnis basiert, dass wir – der Westen – zusammen etwas geerbt haben, das einzigartig, eigentümlich und unersetzlich ist. Denn schließlich ist dies das grundlegende Fundament der transatlantischen Bindung. Wenn wir auf diese Weise zusammen handeln, werden wir nicht nur eine vernünftige Außenpolitik zurückgewinnen. Es wird uns ein klares Verständnis unserer selbst zurückgeben. Es wird uns unseren Platz in der Welt zurückgeben. Und wenn wir das tun, wird es die Kräfte der zivilisatorischen Auslöschung zurückweisen und abschrecken, die heute sowohl Amerika als auch Europa bedrohen. Textfassung der Rede von Marco Rubio im Handelsblatt Zu dieser nachvollziehbaren Definition von Kulturkampf von Marco Rubio, die Bundeskanzler Merz vermeidet, sondern es bei dem Wort Kulturkampf belässt, weil das ja auch nur eine US-amerikanische Angelegenheit ist, dieses einsam stehende Wort in der Rede des Bundeskanzlers vermag dennoch kaum zu verdecken, dass auch in Deutschland ein Kulturkampf existiert, mit dem Bundeskanzler Merz aber wohl offensichtlich nichts zu tun haben will, sozusagen wider besseres Wissen. Wie dem auch immer sei: Das Wort Migration hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in seiner Rede nicht einmal erwähnt, und auch das Wort Grenze, so wie es von Marco Rubio verwendet wurde, fehlt in der Rede des Bundeskanzlers. Lediglich im Zusammenhang mit dem Vertrauen in die NATO weist Bundeskanzler Friedrich Merz darauf hin, dass auch, gemeint sind die USA, an die „Grenzen der eigenen Macht“ stoßen werden, wenn sie im Alleingang unterwegs sind. Satz 2: Grenzen der Meinungsfreiheit Die Freiheit des Wortes endet hier bei uns, wenn sich dieses Wort gegen Menschenwürde und Grundgesetz wendet. Hier irrt der Bundeskanzler. Warum das so ist, dass haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts bereits im Februar 2010 – also vor 16 Jahren, wie folgt zum Ausdruck gebracht:
BVerfG 2010:
29: Die Meinungsfreiheit muss jedoch stets zurücktreten, wenn die Äußerung einer Meinung die Menschenwürde eines anderen antastet. Denn die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte ist mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig. 31: Mit dem Begriff der Menschenwürde ist der soziale Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (...). Dabei wird der Begriff der Menschenwürde häufig vom Verletzungsvorgang her beschrieben (...). Angriffe auf die Menschenwürde können in Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und damit in allen Verhaltensweisen bestehen, die dem Betroffenen seinen Achtungsanspruch als Mensch absprechen (...). Damit übereinstimmend geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass allein die Verletzung der Ehre einer Person nicht als ein Angriff auf die Menschenwürde einzuordnen ist. 31: Danach ist vielmehr erforderlich, dass der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird. Der Angriff muss sich mithin gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit, nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte, richten. 37: Ausgehend von dem Erfordernis einer besonders sorgfältigen Prüfung für die Annahme einer Menschenwürdeverletzung darf aus der Pauschalität einer verbalen Attacke nicht ohne weiteres auf ein Verächtlichmachen geschlossen werden, das den Betreffenden ihre Anerkennung als Person abspricht. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 - 1 BvR 370/04 - 1 BvR 371/04 Von einem Bundeskanzler muss erwartet werden, dass er weiß, dass nur strafbares Verhalten die Meinungsfreiheit einzuschränken vermag. Und was die abwertenden Äußerungen gegen Personen des politischen Lebens im Sinne von § 188 StGB anbelangt, die heute in Massen verfolgt werden und die Gerichte bereits bis an die Grenzen ihrer Belastungsfreiheit gebracht haben, solche Äußerungen verletzen weder die Menschenwürde noch das Grundgesetz, denn wenn das so wäre, dann würden Politiker über mehr Menschenwürde verfügen als andere Menschen. Und was Strafanzeigen anbelangt, die Friedrich Merz seit 2021 diesbezüglich erstattet hat, heißt es in der WELT AM SONNTAG vom 11.12.2025 wie folgt: Welt.de vom 11.12.20205: Merz selbst ist einer der empfindlichsten Politiker in der Geschichte der Bundesrepublik. Jedenfalls gemessen an seinem juristischen Vorgehen. WELT AM SONNTAG liegen Dokumente wie Strafanträge, Ermittlungsakten und Anwaltsschreiben vor, die belegen, dass Merz seit 2021 – da war er noch Oppositionsführer der Union – Hunderte Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt haben muss. Die einzelnen Fälle sind in einem Dokument der von Merz beauftragten Anwaltskanzlei sauber durchnummeriert – bis hoch zu Strafantrag 4999. Bei solch einer Empfindlichkeit – über die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gar nicht verfügen dürfen, denn sonst würden sie einen Großteil ihrer Zeit wohl mit der Erstattung von Strafanzeigen wegen Beleidigungen verbringen müssen, denen sie täglich, insbesondere aber anlässlich von Demonstrationen ausgesetzt sind – dann würden die Strafverfolgungsbehörden bald nichts anderes mehr zu tun haben, als sich mit sich selbst zu beschäftigen. Anders ausgedrückt: Einen Politiker einen Schwachkopf oder, wie das bei Friedrich März der Fall gewesen sein soll, einen „kleinen Nazi“, ein „Arschloch“ oder einen „drecks Suffkopf“ zu bezeichnen, wie das die WELT AM SONNTAG berichtet hat, dürfte wohl kaum einen Bundeskanzler davon abhalten, sein Amt mit Würde ausüben zu können. Dass solche Bezeichnungen ungehörig sind, daran dürfte wohl kaum jemand zweifeln. Meinungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes ist aber wohl nicht jedermanns Sache, zumindest nicht für die Personen, die in einem Rechtsstaat für sich einen besonderen Straftatbestand in Anspruch nehmen können. Aber auch hier scheint der Justiz mittlerweile des Guten zu viel getan worden zu sein, denn auch bei Richtern, die über den Straftatbestand des § 188 StGB zu urteilen haben, beginnt sich die Einsicht durchzusetzen, dass nicht jedes missliebige Wort ausreicht, Personen zu bestrafen, die so ihren Ärger über „unfähige Politiker“ zum Ausdruck bringen wollen. Wie dem auch immer sei: Der zweite Satz von Friedrich Merz, um den es hier geht, der dürfte durchaus als eine Zurückweisung der mahnenden Worte von J. D. Vance, dem Vizepräsidenten der USA zu verstehen sein, mit denen Vance auf der 61. Münchener Sicherheitskonferenz im Jahr 2025 Aufsehen erregt hatte. Was Vance dort sagte, dass machen die beiden aus dieser Rede stammenden Zitate deutlich: J. D. Vance: In Großbritannien und ganz Europa, so fürchte ich, ist die Meinungsfreiheit auf dem Rückzug. An anderer Stelle: Und ich glaube zutiefst, dass es keine Sicherheit gibt, wenn Sie Angst vor den Stimmen, Meinungen und dem Gewissen haben, die Ihr eigenes Volk leiten. Wenn Sie vor Ihren Wählern weglaufen, kann Amerika nichts für Sie tun. Sie können kein demokratisches Mandat gewinnen, indem Sie Ihre Gegner zensieren oder ins Gefängnis stecken. Ebenso wenig können Sie ein Mandat gewinnen, indem Sie Ihren Wählern bei grundlegenden Fragen wie der, wer Teil unserer gemeinsamen Gesellschaft sein darf, nicht zuhören. Link zur Rede von J. D. Vance vor MSK 2025 Zurück zur Rede des Bundeskanzlers Friedrich Merz anlässlich der Sicherheitskonferenz in München im Februar 2026: Im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung der Richter des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit lässt sein Satz zur Meinungsfreiheit, um den es hier geht, nur den Schluss zu, dass diese Replik, diese Antwort bzw. Entgegnung auf unbequeme Wahrheiten mit Blick auf D. J. Vance, Bundeskanzler Friedrich Merz nicht gelungen ist. Warum? Sein diesbezügliche Aussage zur Meinungsfreiheit ist schlichtweg falsch. Wir werden klüger werden müssen, sehr viel klüger, und das wohl sehr bald! Inhaltsverzeichnis Spiegelsplitterwahrheiten
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