Inhaltsverzeichnis Beamtenrecht
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Treuepflicht der Beamten
BVerfG 1975: Die politische
Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im übrigen
uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat
und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, dass er sich
eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat,
seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung
angreifen, bekämpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, dass er
diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt
und anerkennt, für den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht
bewährt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in
denen der Staat darauf angewiesen ist, dass der Beamte Partei für ihn
ergreift.
BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975 – 2 BvL 13/73
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