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		Inhaltsverzeichnis Beamtenrecht 
		
		
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		Intelligence to please
  Intelligenz, die gefällt: 
		Auch bekannt als vorauseilender Gehorsam, dürften bei der Erreichung 
		beruflicher Ziele durchaus hilfreich sein. Das gilt im Übrigen für alle 
		Beamten, denn alle wollen ja schließlich befördert werden. Es wäre 
		wirklich wirklichkeitsfremd, dass ausschließlich Leistung für den 
		beruflichen Aufstieg ausschlaggebend wäre, zumal das oben nur angedeutet 
		Prinzip einer Intelligenz, ja bereits im Bereich der 
		Mitarbeiterbeurteilung zur Anwendung kommt. Was damit gemeint ist, das 
		kann sogar dem Beamtenstatusgesetz entnommen werden, denn die dort 
		geregelten Beamtenpflichten lassen zumindest erkennen, welche Leistungen 
		den Beurteilern gefallen. 
  Beamtinnen und Beamte, die zum 
		Widerspruch neigen, nehmen dadurch billigend in Kauf, dass ihr Verhalten 
		zumindest dann von vorgesetzter Stelle kritisch bewertet wird, wenn 
		solch ein Verhalten zur Gewohnheit wird. Intelligence to please kann 
		aber auch als ein Synonym des vorauseilenden Gehorsams angesehen werden, 
		das dadurch gekennzeichnet ist, das gewünschte Verhalten eines 
		Vorgesetzten diesem auf eine Art und Weise präsentiert wird, dass 
		Vorgesetzten nur selten – besser gesagt nie – widersprochen wird, 
		sondern ihnen in Form der freiwilligen Unterordnung Bedeutung verliehen 
		wird, die Vorgesetzte in der Regel zu schätzen wissen.
  
		
		
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