Zurückweisung an der
Grenze - Folgepflicht oder Remonstration
Inhaltsverzeichnis:
01
Folgepflicht der Beamten 02 Zurückweisung
Schutzsuchender an den Grenzen
03
Jetzt-Remonstrieren.de 04
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung 05
Öffentliches Interesse 06 Urteile zur
Folgepflicht und zur Remonstration 07
Verantwortlichkeit Weisungen ausführender Beamten 08
Legitimität versus Legalität? 09
Pflicht oder Gewissen 10
Bedrohliche Zukunft? 11 Schlusssätze
12 Quellen
01
Folgepflicht der Beamten
TOP
Die Beamtinnen und Beamten
haben den Anordnungen ihrer Vorgesetzten Folge zu leisten. Im
Hinblick auf die hier zu erörternde Weisung des
Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) an den Präsidenten
der Bundespolizei, Grenzkontrollen und Zurückweisungen
durchzuführen, sind für die davon betroffenen Beamtinnen und
Beamten der Bundespolizei, an die sich letztenendes diese
Weisung richten, die beiden nachfolgend zitierten
Regelungen des Beamtenstatusgesetzes von Bedeutung:
§ 35
BeamtStG Folgepflicht (1) Beamtinnen und Beamte haben
ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind
verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und
deren allgemeine Richtlinien zu befolgen.
§ 36
BeamtStG Verantwortung für die Rechtmäßigkeit (1)
Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer
dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen
haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg
geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben
sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die
nächst höhere
Vorgesetzte
oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die
Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie
ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies
gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des
Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die
Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder
Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen
schriftlich zu erfolgen.
(3) .....
02 Zurückweisung Schutzsuchender an den Grenzen
TOP
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat am 7. Mai 2025 die
Bundespolizei angewiesen, auch Schutzsuchenden bei
Binnengrenzkontrollen die Einreise zu verweigern. In der
Anweisung an den Präsidenten der Bundespolizei Dr. Dieter Roman
heißt es:
Sehr
geehrter Präsident,
hiermit
nehme ich die mündliche Weisung vom 13. September 2015 gegenüber
dem Präsidenten der Bundespolizei zurück. Die Anwendung der
Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1
AsylG
führt dazu, dass Schutzsuchende bei der Einreise aus einem
sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden
kann.
Erkennbar vulnerable Personen können weiterhin an die
zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen
weitergeleitet werden; sofern die Möglichkeit besteht, unter
Wahrung der Fiktion der Nichteinreise.
Ich
bitte die Bundespolizei, ab sofort im Sinne dieses Gesetzes zu
verfahren.
Anweisung an die Bundespolizei
Die
Weisung nimmt Bezug auf eine Regelung im Asylgesetz, die im
Folgenden zitiert wird:
§ 18
Abs. 2 Nr. 1
AsylG
Aufgaben der Grenzbehörde
(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn 1. er
aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
Diese
Anweisung des Bundesinnenministers wurde am 2. Juni 2025 vom
Verwaltungsgericht Berlin anlässlich einer Klage von drei
Somaliern für rechtswidrig erklärt, weil das Gericht die
Zurückweisung von Asylsuchenden an einer EU-Binnengrenze für
europarechtswidrig befanden.
Auch in
den Medien wurden vergleichbare Rechtsauffassungen vertreten,
von denen hier nur einige Überschriften wiedergegeben werden:
-
Asylexperte kritisiert deutsche Grenzkontrollen
-
Schengen-Grenzkontrollen laut Gericht rechtswidrig
-
Rechtswidrige Zurückweisungen an der deutschen Grenze
-
Völkerrechtler klagt gegen Grenzkontrolle
-
Grenzkontrollen: Zurückweisung sofort beenden.
Aber: Sowohl Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und
natürlich auch der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU)
halten an der Zurückweisung von Asylsuchenden an den Binnengrenzen
fest.
Unabhängig davon wurde in den Medien auch von der persönlichen
Verantwortung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten
berichtet, die sich an solchen rechtswidrigen Zurückweisungen
mit dem Hinweis beteiligten, weil sie, so die Sichtweise der
Kritiker, dafür selbst die volle
persönliche Verantwortung tragen.
03 Jetzt-Remonstrieren.de
TOP
Auf der Website „Jetzt-remonstrieren.de“
heißt es unter der Überschrift: Dein Einsatz? Deine
Entscheidung!
Jetzt-remonstrieren.de:
Für
Verfassung und Rechtsstaatlichkeit jetzt remonstrieren.
Flächendeckende Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen
verletzen EU-Recht. Die direkte Zurückweisung Schutzsuchender
verstößt gegen das Grundgesetz, die Genfer Flüchtlingskonvention
und die
EMRK.
In beiden Fällen gilt: Gemäß Beamtengesetz hast du nicht nur das
Recht, sondern sogar die Pflicht, dich gegen rechtswidrige
Anordnungen zu wehren!.
WARUM DU JETZT
REMONSTRIEREN SOLLTEST
Polizeibeamte tragen
persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit aller
ausgeführten Maßnahmen. Der Widerspruch gegen unrechtmäßige
Anordnungen – die Remonstration – ist das Recht und die Pflicht
derjenigen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung
schützen. Das Beamtenrecht schützt die Exekutive so davor, für
Straftaten und Angriffe auf die Menschenwürde missbraucht zu
werden. Aus bitterer historischer Erfahrung wurde Beamten so ein
Werkzeug gegen autoritäre und willkürliche Tendenzen des Staates
an die Hand gegeben.
Das Remonstrieren ist
deshalb nicht nur ein Recht, sondern sogar eine Pflicht. Deshalb
solltest du jetzt unbedingt remonstrieren, wenn dir angeordnet
wird, illegale Zurückweisungen oder rechtswidrige
Grenzkontrollen durchzuführen!
Ob solch
eine Forderung gerechtfertigt ist, dürfte davon abhängig sein,
was unter Legalität und was unter Legitimität zu verstehen ist.
Eine auch nur annähernd überzeugende Antwort auf solch eine
komplexe Frage, ist im hier zu erörternden Sachzusammenhang
nicht möglich. Deshalb muss es ausreichen, festzustellen, dass
alles, was das Gesetz erlaubt, also legal ist, nicht unbedingt
dem Grundsatz der Legitimität entspricht, so zumindest der woke
Zeitgeist von heute, der sich wie folgt
zusammenfassen lässt:
Meme
1 Es gibt keine illegalen Menschen.
Meme
2 No Nations, No Borders.
Aus
dieser Perspektive betrachtet, kann der Aufruf „Warum du jetzt
remonstrieren solltest“ durchaus nachvollzogen werden. Ob dieser
Glaube an die Alternativlosigkeit dieser Sichtweise in einer
Demokratie jedoch mehrheitsfähig ist, diese Frage werden die
Wählerinnen und Wähler zu beantworten haben, die solch ein
Weltbild, so die Erkenntnisse namhafter
Meinungsumfrageinstitute, nicht zu tragen vermögen. Weder in Deutschland noch in
Europa. Aus diesem Grunde entspricht es dem Selbstverständnis
eines demokratischen Rechtsstaates, sich zuerst einmal an das zu
halten, was die Rechtsordnung als anzuwendendes Recht definiert.
Das gilt auch für die Zurückweisung von Schutzsuchenden an den
deutschen Grenzen.
04 Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
TOP
In einem Rechtsstaat können
Amtswalter
darauf vertrauten, dass das Recht, das sie anwenden, nicht gegen
höherrangiges Recht verstößt. Wenden Amtswalter geltendes Recht
trotzdem nicht an, müssen sich so handelnde Amtswalter den
Vorwurf gefallen lassen, gegen den oben zitierten Grundsatz
verstoßen zu haben. Die einzige Möglichkeit, die einem
Amtswalter zur Verfügung steht, seine Bedenken gegen geltendes
Recht vorzutragen, beschränkt sich auf seine Möglichkeiten zur
Remonstration, die sich aber nicht unmittelbar gegen eine Norm
richten kann, sondern sich nur an seine Vorgesetzten richtet,
die dann darüber zu befinden haben, wie geltendes Recht
anzuwenden ist.
Bedenken
gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben
Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu
machen.
Wird die Anordnung
aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken
fortbestehen, an die
nächst höhere Vorgesetzte
oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die
Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie
ausführen und sind dadurch grundsätzlich von der eigenen
Verantwortung befreit. Dazu gleich mehr.
Beamte machen nur selten von ihrem
Remonstrationsrecht
Gebrauch, da ein potentieller
Remonstrant
befürchten muss, von seinen Vorgesetzten als Querulant
abgestempelt zu werden.
Wie
dem auch immer sei:
Von
Amtswaltern
wird erwartet, geltendes Recht anzuwenden, nicht aber geltendes
Recht verfassungsrechtlich in Zweifel zu ziehen. Rechtmäßiges
Verwaltungshandeln geht von der Vorstellung aus, dass dieses
Handeln nicht nur gesetzlich legitimiert ist, sondern auch dem
Allgemeinwohl dient und somit im öffentlichen Interesse geboten
sein muss.
05 Öffentliches Interesse
TOP
Bei dem
unbestimmten Rechtsbegriff „öffentliche Interesse“ handelt es
sich um eine Sprachfigur, die sich auf die Belange des
Gemeinwohls bezieht. Öffentliches Interesse setzt somit eine
soziale Bedeutung eines Ereignisses oder eines Zustands voraus,
der es aus der Perspektive hoheitlicher Gewalt rechtfertigt,
regelnd einzugreifen. Insoweit enthält der Begriff „öffentliches
Interesse“ sozusagen eine „soziale Funktion“, die darin besteht,
Privates von Öffentlichem trennen zu können.
Öffentliches
Interesse ist aus polizeilicher Sicht zum Beispiel dann gegeben,
wenn es darum geht, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder
für die öffentliche Ordnung abzuwehren. Bei dem Rechtsbegriff
des „öffentlichen Interesses“ handelt es sich um einen
verwaltungsrechtlichen Schlüsselbegriff.
Anders
ausgedrückt:
Die Wahrung und Förderung des öffentlichen Interesses oder des
gemeinsamen Wohls (Allgemeinwohl) hat immer im Mittelpunkt des
jeweils anzuwendenden Verwaltungsrechts zu stehen, wozu auch das
Polizeirecht gehört. Das gilt auch für die Anordnung und
Durchführung von Grenzkontrollen einschließlich der
Zurückweisung von Schutzersuchenden.
Davon
kann auch bei der Durchführung von Grenzkontrollen und sich
daraus ergebenden Zurückweisungen ausgegangen werden, zumal die
zurzeit amtierende Bundesregierung nur deshalb ins Amt kommen
konnte, weil sie ihren Wählerinnen und Wählern versprochen
hatte, insbesondere auch im Hinblick auf die Migrationsfrage
einen Politikwechsel herbeizuführen.
06 Urteile zur Folgepflicht und zur
Remonstration
TOP
Im
Folgenden wird aus zwei Entscheidungen des
Bundesverwaltungsgerichts zur Folgepflicht und zur Remonstration
gegen angeordnete Maßnahmen vorgesetzter Stellen zitiert:
BVerwG
2018:
Dem Dienstherrn steht es zu, im Verhältnis zum Beamten dessen
konkrete Dienstpflichten durch Weisungen (Anordnungen oder
allgemeine Richtlinien im Sinne des § 35 Satz 2 BeamtStG) zu
bestimmen. Verstößt der Beamte gegen eine solche Weisung,
verhält er sich pflichtwidrig. Hält der Beamte die Weisung für
rechtswidrig oder für unzweckmäßig, sieht das Gesetz Instrumente
vor, mit denen der Beamte dies geltend machen kann: Als Folge
der grundsätzlich vollen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
seiner dienstlichen Handlungen (§ 36 Abs. 1 BeamtStG) kann der
Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher
Anordnungen im Wege der Remonstration geltend machen (§ 36 Abs.
2 BeamtStG). Hält der Beamte - wie hier - eine dienstliche
Weisung lediglich für unzweckmäßig, so kann er dies dem
Dienstherrn bzw. dem Vorgesetzten im Rahmen seines
Beratungsauftrags (§ 35 Satz 1 BeamtStG) zur Kenntnis bringen
(...). Soweit der Dienstherr dann an seiner Auffassung festhält
bzw. lediglich von seiner Weisung nicht abrückt, hat der Beamte
diese in den Grenzen des § 36 Abs. 2 BeamtStG und insbesondere
dessen Satz 4 weiterhin zu befolgen.
BVerwG,
Urteil vom 20.09.2018 - 2 C 44.17
Sechs
Jahre später heißt es in einem Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts wie folgt:
BVerwG
2024 – Leitsatz:
Beamte können sich hinsichtlich ihrer dienstlichen Tätigkeit
nicht auf die Grundrechte berufen. Sie dürfen ihre private
Auffassung nicht als dienstliche Stellungnahme kennzeichnen.
An
anderer Stelle heißt es:
Der
Beamte kann eine Amtshandlung daher nicht unter Berufung auf
seine abweichende Meinung, Weltanschauung oder Religion
verweigern; ebenso wenig darf er sich bei seiner Amtsführung von
entsprechenden privaten Vorstellungen leiten lassen. Er hat die
dienstlichen Anordnungen seines Vorgesetzten zu befolgen und
Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit im Wege der Remonstration
geltend zu machen.
BVerwG,
Beschluss vom 02.05.2024 - 2 B 24.23
07 Verantwortlichkeit Weisungen ausführender
Beamten
TOP
Nur zur
Erinnerung: Im § 36 des Beamtenstatusgesetzes, der heute die
Überschrift „Folgepflicht“, früher aber die Überschrift
„Gehorsamspflicht“ trug, heißt es wie folgt:
-
Wird die Anordnung bestätigt,
müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von
der eigenen Verantwortung befreit.
-
Dies gilt nicht, wenn das
aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder
strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder
Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar
ist.
Davon
kann im Zusammenhang mit der Durchführung von Grenzkontrollen
und angeordneten Rückweisungen wohl kaum die Rede sein, zumal
nicht einmal in juristischen Fachkreisen diesbezüglich Einigkeit
über die Zulässigkeit solcher Maßnahmen vorhanden ist. Hier von
einer Beamtin oder einem Beamten sozusagen höchstrichterliche
Kompetenz einzufordern kann nicht ernst gemeint sein.
Wie
dem auch immer sei:
Zuerst einmal ist festzustellen, dass Maßnahmen, die Amtswalter
für eine Behörde treffen, immer der Behörde zugeordnet werden,
für die diese Amtswalter tätig geworden sind, und zwar
unabhängig davon, ob die getroffenen Maßnehmen rechtmäßig oder
rechtswidrig waren.
Damit
eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter für dienstlich
getroffenen Maßnahmen (ausnahmsweise) doch haftungsrechtlich in
Anspruch genommen werden kann, muss eine Dienstpflicht
vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verletzt worden sein.
Vorsatz:
Solch ein Handeln setzt den Willen eines Täters im Hinblick auf
die Verwirklichung der objektiven Tatbestandsmerkmale eines
Straftatbestandes voraus. Der Vorsatz umfasst das Wissen und
Wollen einer Tatbestandsverwirklichung. Dafür bietet der hier zu
erörternde Sachverhalt keine Grundlage.
Grobe
Fahrlässigkeit:
Grob fahrlässig handelt, wer „die im Verkehr erforderliche
Sorgfalt gröblich außer Acht lässt.“ Das einem grob fahrlässigen
Verhalten zugrundeliegende Handeln lässt sich auch wie folgt
beschreiben: Wie kann man nur so blöd sein. Im Zusammenhang mit
grob fahrlässigem Handeln eines Fahrzeugführers wurde der
unbestimmte Rechtsbegriff „grob fahrlässiges Handeln“ wie folgt
definiert:
OLG
Hamm 2000:
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche
Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße
verletzt und wer unbeachtet gelassen hat, was im gegebenen Fall
jedem hätte einleuchten müssen (...). Neben einer objektiv grob
verkehrswidrigen Fahrweise muss daneben auch subjektiv eine
gesteigerte persönliche Vorwerfbarkeit festgestellt werden.
Dabei kann vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des
objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren
gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (...).
OLG
Hamm, Urteil vom 16.08.2000 - 13 U 20/00
Fazit:
Im Zusammenhang mit der Weisung, Grenzkontrollen und
Zurückweisungen im Rahmen der erlassenen Weisung durchzuführen,
sind Amtswalter dazu verpflichtet, dieser Weisung nachzukommen,
denn diese Weisung ist nicht offenkundig rechtswidrig und
verletz auch nicht die Menschenwürde.
08 Legitimität versus Legalität?
TOP
Natürlich ist es denkbar,
Deutschland zur neuen Heimat aller Mühseligen und Beladenen zu
machen. Das würde im Übrigen dem christlichen Grundverständnis
von Nächstenliebe vollumfänglich entsprechen.
In der Bibel heißt es:
Matthäus 11,28,29:
Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich
will euch erquicken. Nehmt auf euch mein Joch und lernt von mir;
denn ich bin sanftmütig und von Herzen demütig; so werdet ihr
Ruhe finden für eure Seelen.
Im Kapitel 23 des Matthäusevangeliums heißt es:
Matthäus 23,4:
Sie binden schwere und unerträgliche Bürden [gemeint sind die
Zöllner und die Pharisäer] und legen sie den
Menschen auf die Schultern; aber sie selbst wollen keinen Finger
dafür krümmen.
Dieser
Gesichtspunkt - auf Schutzsuchende angewendet, die nach
Deutschland kommen, um dort sozial abgesichert zu sein, lässt es
zu, eine restriktive Einwanderungspolitik als ein legitimes Recht
der Bevölkerung in einem Staat anzusehen, der schlichtweg
erkennt, dass er sich so viel Menschlichkeit einfach nicht mehr
leisten kann.
Dass sich
diese Vorstellung von Legitimität zurzeit nicht vollumfänglich
mit geltendem Recht in Übereinstimmung bringen lässt, bringt den
auf Legalität angewiesenen Rechtsstaat Deutschland
bedauerlicherweise an Grenzen,
die nur der Gesetzgeber selbst neu festlegen kann.
Dazu aber
fehlen zurzeit wohl die dafür erforderlichen Mehrheiten.
Dennoch: In
Ermangelung des dafür erforderlichen Mutes die
Exekutive dafür zu missbrauchen, umstrittene Regelungen
durchzusetzen, kann durchaus als ein
Demokratieversagen bezeichnet werden.
In diesem
Sachzusammenhang macht auch ein Gesetzesvorhaben der AfD
durchaus Sinn, siehe BT-Drucksache 20/13805 vom 14.11.2024, denn
bei diesem Gesetzesvorschlag handelt es sich um den "Entwurf
eines Gesetzes zur Einführung der Haftung von Bundesministern
bei Amtspflichtverletzungen". Im Prolog dieses Gesetzesentwurfes
heißt es unter anderem:
BT-Drucksache 20/13805:
Die Haftung des Staates erstreckt sich nicht nur auf Beamte,
sondern auf alle Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen
Amtsverhältnis stehen. Dazu gehören auch die Bundesminister, die
gemäß § 1 des Bundesministergesetzes in einem
öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund stehen. Im
vorgeschlagenen § 8 dieses Gesetzes heißt es:
§ 8
Pflichtverletzung
und Haftung im Amt
(1) Verletzt ein Mitglied der
Bundesregierung schuldhaft seine Amtspflicht, so hat es der
Bundesrepublik Deutschland den daraus entstandenen Schaden zu
ersetzen. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Haben mehrere Mitglieder der Bundesregierung
gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie
als Gesamtschuldner.
Wie
dem auch immer sei: Beamtinnen und Beamte der
Bundespolizei, die an den deutschen Binnengrenzen Kontrollen
durchführen und Personen dort auch zurückweisen, wird es auf
Dauer wohl kaum zugemutet werden können, mit dem Vorwurf
konfrontiert zu werden, an der Grenze rechtswidrige Maßnahmen zu
treffen, sozusagen als Erfüllungsgehilfen des
Bundesinnenministers und der sich daran anschließenden
Vorgesetztenkette.
Im Übrigen ist
im hier zu erörternden Sachzusammenhang auch noch darauf
hinzuweisen, dass sich Vorgesetzte strafbar machen, wenn sie die
ihnen nachgeordneten Beamtinnen und Beamten zu Straftaten
verleiten.
§ 357 StGB
Verleitung eines Untergebenen zu
einer Straftat
(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine
Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder
zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat
seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese
rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.
(2) Dieselbe Bestimmung findet auf
einen Amtsträger Anwendung, welchem eine Aufsicht oder Kontrolle
über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen
ist, sofern die von diesem letzteren Amtsträger begangene
rechtswidrige Tat die zur Aufsicht oder Kontrolle gehörenden
Geschäfte betrifft.
Ein
Rechtsstaat, der nicht dazu in der Lage ist, Gesetze zu
schaffen, die sowohl den Anforderungen der Legalität als auch
den Anforderungen der Legitimität entsprechen, befindet sich in
einer bedauernswerten Situation, die sich mit einem Wort
zusammenfassen lässt: Demokratieverdrossenheit.
09 Pflicht oder Gewissen
TOP
Im
Innersten der Person wirkt das Gewissen. Das Gewissen ist ein
Urteil der Vernunft, in welchem der Mensch erkennt, ob eine
konkrete Handlung, die er beabsichtigt, gerade ausführt, schon
getan hat oder auf der Grundlage einer dienstlichen Weisung
vornimmt, sittlich gut oder schlecht ist. Das Gewissen
verpflichtet den Menschen dazu, sich genau an das zu halten,
wovon er weiß, dass es recht und richtig ist. Handlungen, die
sowohl mit dem geltenden Recht als auch mit dem Gewissen
vereinbar sind, bereiten Polizeibeamten in der Regel keine
Probleme. Diese entstehen erst dann, wenn von einer
Polizeibeamtin oder einem Polizeibeamten ein Einschreiten
verlangt wird, das sie bzw. ihn in Gewissensnöte bringt. Dann
sind Konflikte mit der Gehorsamspflicht – die heute Folgepflicht
heißt – unvermeidbar.
Was bedeutet das für die Folgepflicht?
Nur bei
willkürlichen, offensichtlich rechtswidrigen oder solchen
Anordnungen, die die Menschenwürde verletzen, darf die
Ausführung der Handlung verweigert werden. Darüber hinausgehend
gibt es aber auch polizeiliche Maßnahmen, die Freiwilligkeit auf
Seiten des handelnden Polizeibeamten voraussetzen.
Beispiele:
-
Finaler Rettungsschuss: Mit der Durchführung einer
solchen Maßnahme zur Rettung des Lebens einer Geisel dürfen
nur Polizeibeamte eingesetzt werden, die dazu freiwillig
bereit sind.
-
Abschiebung von Illegalen: In Gewissenskonflikte können
Polizeibeamte auch geraten, wenn sie Zwang anwenden sollen,
um zum Beispiel Familien mit Kindern abzuschieben, wenn
diese sich mit Händen und Füßen gegen ihre
Abschiebung wehren. Bei der Abschiebung von Familien mit
Kindern kommt im hier zu erörternden Sachzusammenhang
erschwerend hinzu, dass es im Art. 6 Abs. 1 GG heißt: (1)
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der
staatlichen Ordnung. Auch solche Maßnahmen sollten zumindest
nach meiner Vorstellung von Fürsorgepflicht, nur Beamten
übertragen werden, die dazu bereit sind.
Hinweis:
Nach meinem Kenntnisstand wurden und werden Flugbegleitungen
abzuschiebender Personen bis in ihre Heimatländer bisher bei von
der
Bundespolizei nur durch Freiwillige durchgesetzt. Diesbezüglich
heißt es auf der Website „Grundrechtskommitee.de“ wie folgt:
Pressemitteilung:
Appell an die Bundespolizei, sich nicht an Abschiebeflügen zu
beteiligen. Anlässlich des angekündigten nächsten
Abschiebefluges nach Afghanistan [...] Wenden sich
Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsräte mit einem
Appell an die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, sich
nicht an derartigen Abschiebeflügen zu beteiligen. Laut
aktueller Medienberichte sind immer weniger Beamtinnen und
Beamte der Bundespolizei bereit, Abschiebeflüge zu begleiten.
„Wir
halten die Entscheidung all derjenigen für richtig, die sich zu
diesem Schritt entschließen und nicht daran teilnehmen, Menschen
gegen ihren Willen aus Deutschland fortzuschaffen, allzu oft
sogar unter Androhung und Anwendung physischen Zwangs“,
begründet Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie
den Schritt, „besonders die Abschiebungen in das Kriegsgebiet
Afghanistan sind aufgrund der dortigen Gefahrenlage durch nichts
zu rechtfertigen. Sie sind menschenrechtswidrig. Wer kann es vor
sich selbst verantworten, Menschen dorthin auszuliefern – selbst
wenn sie eines Vergehens beschuldigt werden?“
Die Teilnahme an Abschiebungen
als „Personenbegleiter Luft“ ist für Beamtinnen und Beamte der
Bundespolizei freiwillig. Sie können demnach frei entscheiden,
ob sie sich für derartige Aufgaben zur Verfügung stellen
[En01].
Wie dem
auch immer sei: Gewissenskonflikte können auch dann entstehen,
wenn polizeilich durchzusetzende Maßnahmen rechtlich zulässig
sind, vom ausführenden Amtswalter aber dennoch abgelehnt werden,
weil sein Gewissen ihn dazu auffordert, sich dem geltenden Recht
zu verweigern. Gewissensentscheidungen haben somit mit
rechtswidrigen durchzusetzenden Maßnahmen oftmals nichts zu tun.
Das, was das Gesetz nicht erlaubt, dürfen Polizeibeamte sowieso
nicht durchsetzen.
Wer seinem Gewissen folgt, weil er eine
höhere Instanz nicht kennt, nimmt in Kauf, dafür von
vorgesetzter Stelle gerügt zu werden.
10 Bedrohliche Zukunft?
TOP
Am 11. Juni 2025 heißt es in
einem Bericht auf
Tichyseinblick.de
unter der Überschrift „ Merz sieht dänische Migrationspolitik
als Vorbild“ wie folgt:
Tichyseinblick.de:
Ein klares Statement der dänischen Ministerpräsidentin [eine
Sozialdemokratin] hat Ende Mai auf den Social-Media-Plattformen
für viele Reaktionen gesorgt: „Die Migration ist die größte
Bedrohung für die nordischen Länder“, betonte die
Sozialdemokratin Mette
Frederiksen.
Und sie sagte dazu: „Ich bin Patriotin. Ich liebe unser Land.“
Frederiksen
sieht in unkontrollierter Migration eine fundamentale Gefahr für
demokratische Stabilität und gesellschaftliches Vertrauen: „Wenn
Migration unter den falschen Voraussetzungen stattfindet, wenn
zu viele Menschen kommen, die kriminell werden, die unsere
demokratischen Werte nicht teilen und dadurch das Vertrauen in
eine offene Gesellschaft untergraben – dann ist das in meinen
Augen die größte Bedrohung.“ Deshalb tritt sie für Abschiebung
im großen Stil ein
[En02].
In einer Meldung vom gleichen
Tag heißt es auf
Welt.de:
Welt.de
vom 11.6.2025:
„Wenn doch alle Sozialdemokraten so wären“ –
Warum
der Kanzler Mette
Frederiksen bewundert.
Das gilt insbesondere für die
Migrationspolitik. Dänemark hatte seinen Kurs schon seit 2015
immer weiter verschärft;
Frederiksen
setzte diesen Weg nach ihrem Amtsantritt 2019 fort und gab das
Ziel „Null Asyl“ aus. Heute hat das Land eines der schärfsten
Asylgesetze in ganz Europa. In der Praxis bedeutet das etwa:
kaum finanzielle Unterstützung, stark eingeschränkter
Familiennachzug, Sammellager für abgelehnte Asylbewerber oder
auch den Abriss „nicht-westlich“ geprägter Stadtviertel
[En03].
Im
Gegensatz zu den oben zitierten Aussagen, die bisher – im
Vergleich zu dem Vorgehen gegen illegale Ausländer in den USA –
nur Einzelfälle betreffen, sich mit einem Artikel
auseinanderzusetzen, der am 11.6.2025 in der New York Times
erschien und aus dem hier einige mittels KI aus dem Englischen
ins Deutsche übersetzte Passagen zitiert werden:
Newtimes.com
vom 11.6.2025:
Seit Mr. Trump ins Amt zurückgekehrt ist, wurden mehr als
200.000 Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung in ihr Heimatland
oder in ein Drittland zurückgeschickt. Dabei handelt es sich auf
der Grundlage von Regierungsdaten um einen Bruchteil der 1,4
Millionen Menschen, die Ende letzten Jahres mit endgültigen
Abschiebungsbefehlen konfrontiert waren.
Mr. Miller, ein
überzeugter Verfechter der Verschärfung der Verschärfung der
amerikanischen Grenzen, sagte Ende Mai auf Fox News vor, dass
ICE [gemeint ist die US-Einwanderungs- und Zollbehörde] sich das
Ziel eines „Minimums“ von 3.000 Verhaftungen pro Tag, Zahlen
gesetzt habe, zehnmal so viel wie die täglichen Verhaftungen
während der Biden-Regierung.
Einige ICE-Beamte
[United States Immigration and Customs Enforcement] sagten, dass
sie den intensiven Fokus auf ihre Arbeit begrüßten.
„Es
ist etwas, in das ich investiert habe, also habe ich nicht das
Gefühl, dass es eine schlechte Sache ist“, sagte Carlos
Nuez,
ein überwachender Abschiebungsbeamter in Florida, und fügte
hinzu, dass er endlich das Gefühl hatte, dass er seine Arbeit so
machen konnte, wie es gemacht werden sollte.
„Wir
haben einfach so viel Arbeit, dass es nicht genug Stunden am Tag
gibt, um ehrlich zu sein, nur um es zu schaffen“, sagte er.
„Meine Teams, all diese Jungs, die Sie hier sehen, arbeiten
sieben Tage die Woche und arbeiten rund um die Uhr. Ich hatte
schon seit einigen Monaten keinen freien Tag mehr.“
Hinweis:
Zum Auffinden von Personen,
die abgeschoben werden sollen, wird sogar eine spezielle Software
eingesetzt.
Die
Software, die auf Mobiltelefonen zugänglich ist, kartiert den
Standort von Migranten mit Abschiebungsbefehlen im ganzen Land
und ermöglicht es den Beamten sogar, diejenigen mit bestimmten
strafrechtlichen Verurteilungen aufzuspüren, sagte er
[En04].
Am
12.6.2025 heißt es in einem längeren Bericht zum oben erörterten
Thema, aus dem nur kurz zitiert wird, wie folgt:
Unzensuriert.de
vom 12.56.2025:
Trump warnt Europa. Innerhalb weniger
Jahrzehnte habe sich Los Angeles von einer der saubersten,
sichersten und schönsten Städte der Welt zu einer Müllhalde
verwandelt
[...]. Ganze Stadtteile würden von transnationalen Banden und
kriminellen Netzwerken kontrolliert. Die ganze Welt könne sehen,
dass unkontrollierte Migration zu Chaos, Unordnung und Unfrieden
führe. Und das gleiche Problem habe man in Europa, denn genau
dies geschehe auch in vielen europäischen Ländern. Sie würden es
ungern hören, aber er sage es laut und klar: Sie müssen etwas
unternehmen, bevor es zu spät ist!
[En05]
Wie dem auch immer sei: Festzustellen ist, dass
sich die Verhältnisse, so wie sie in den USA sind, nicht
mit denen in Deutschland vergleichen lassen. Trotzdem lassen
sich aus der oben skizzierten Realität kaum erhebende
Zukunftsaussichten ableiten, denn allzu konkrete
Remigrationspläne können sowohl in den USA als auch in
Deutschland zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen.
11 Schlusssätze
TOP
In der
zurzeit geführten Diskussion, in der die Worte Ordnung,
Sicherheit und Schutz der Bevölkerung vor den negativen Folgen
einer unkontrollierten Zuwanderung zunehmend an Bedeutung
gewinnen, wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein, von
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wieder das einzufordern,
was in diesem Aufsatz erörtert wurde: den Anordnungen von
Vorgesetzten Folge zu leisten.
Was
dabei herauskommt, das wird für die Zukunft der Demokratie in
Deutschland bedeutsam sein, dafür bedarf es keiner prophetischen
Gabe.
Das, was sich zurzeit in den USA ereignet, gemeint sind
die Ausschreitungen in Los Angeles und anderen Orten im
Zusammenhang mit der Ausweisung illegaler Immigranten, dürften
wohl auch in Deutschland zu erwarten sein, wenn von der Polizei
erwartet würde, alle sich im Land illegal aufhaltenden Ausländer
auszuweisen, deren Zahl im Übrigen nicht einmal bekannt ist.
In der
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zu
dieser Frage heißt es in der Antwort der Bundesregierung in der
Drucksache 20/13311 vom 9.10.2024 wie folgt:
Frage:
Wie
viele illegal eingewanderte Migranten halten sich nach Kenntnis
der Bundesregierung nach derzeit aktuellem Stand in Deutschland
auf, und wie viele dieser Migranten sind nach Einschätzung der
Bundesregierung wirtschaftlich motiviert nach Deutschland
eingewandert?
Antwort:
Inwieweit die im
Ausländerzentralregister (AZR)
registrierten ausländischen Staatsangehörigen auf regulärem oder
irregulärem Weg eingereist sind, kann aus den dortigen Daten
nicht ermittelt werden. Daher liegen der Bundesregierung im
Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor
[En06].
Das
bedeutet wiederum nicht, dass die Anzahl ausreisepflichtiger
Personen völlig unbekannt ist.
Statista.de:
Ende 2024 lebten in Deutschland insgesamt rund 221.000
ausreisepflichtige Ausländer; davon waren circa 179.000 (81
Prozent) Geduldete. Damit sank ihre Zahl das zweite Jahr in
Folge auf den tiefsten Stand seit 2016
[En07].
Wie
dem auch immer sei:
Sollte sich der Zustrom von
Schutzsuchenden
2025 wieder verstärken, womit zu rechnen ist, wird das eine
Wirklichkeit schaffen, in denen , meiner Sicht der Dinge
folgend,
viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Gewissensnöte
geraten werden, weil sie sich eine Demokratie so nicht
vorstellen, wie das in den USA zurzeit zu beobachten ist.
Aber
nicht nur die Polizei wird sich positionieren müssen.
Auch die
Gesellschaft insgesamt wird darüber zu entscheiden haben, ob sie
liberal bleiben, oder autoritär werden will. Zurzeit befindet
sich die Bundesrepublik Deutschland bereits auf dem Weg hin zum
Autoritären.
Das Besondere an einem autoritären Regime ist, dass
Anweisungen zu befolgen sind.
12
Quellen
TOP
Endnote_01
Grundrechtkomitee.de: Pressemitteilung: Appell an die
Bundespolizei, sich nicht an Abschiebeflügen zu beteiligen.
https://www.grundrechtekomitee.de/details/
menschenrechtsorganisationen-appellieren-
an-die-bundespolizei-sich-nicht-
an-abschiebefluegen-zu-beteiligen
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Endnote_02 Tichyseinblick.de vom 11.6.2025: Merz
sieht dänische Migrationspolitik als Vorbild.
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/
daenemark-frederiksen-merz-migrationspolitik/
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Endnote_03 Welt.de
vom 11.6.2025: „Wenn doch alle Sozialdemokraten so wären“ –
warum der Kanzler Mette Frederiksen bewundert.
https://www.welt.de/politik/ausland/article256238356/
gast-aus-daenemark-wenn-doch-alle-sozialdemokraten-
so-waeren-warum-der-kanzler-mette-frederiksen-bewundert.html
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Endnote_04 New York
Times vom 11.6.2025: Unter dem Druck des Weißen Hauses sucht ICE
neue Wege, um die Verhaftungen zu verschärfen.
https://www.nytimes.com/2025/06/11/us/politics/
ice-la-protest-arrests.html?unlocked_article_
code=1.OE8.3d_F.oSkeogGnHrsP&smid=url-share
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Endnote_05 Unzensuriert.de vom 12.56.2025:
Illegale Einwanderung. US-Präsident ermahnt Europäer: Unternehmt
etwas, bevor es zu spät ist.
https://unzensuriert.de/300310-us-praesident-
ermahnt-europaeer-unternehmt-etwas-bevor-es-zu-spaet-ist/
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Endnote_06
Drucksache 20/13311 vom 9.10.2024:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/133/2013311.pdf
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Endnote_07
Statista.de: Anzahl der ausreisepflichtigen und geduldeten
Ausländer in Deutschland von 2015 bis 2024.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/
1538626/umfrage/ausreisepflichtige-und-
geduldete-auslaender-in-deutschland/
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