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Zurückweisung an der Grenze - Folgepflicht oder Remonstration

Inhaltsverzeichnis:

01 Folgepflicht der Beamten
02 Zurückweisung Schutzsuchender an den Grenzen
03
Jetzt-Remonstrieren.de
04 Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
05 Öffentliches Interesse
06 Urteile zur Folgepflicht und zur Remonstration
07 Verantwortlichkeit Weisungen ausführender Beamten
08 Legitimität versus Legalität?
09 Pflicht oder Gewissen
10 Bedrohliche Zukunft?
11 Schlusssätze
12 Quellen

01 Folgepflicht der Beamten

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Die Beamtinnen und Beamten haben den Anordnungen ihrer Vorgesetzten Folge zu leisten. Im Hinblick auf die hier zu erörternde Weisung des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) an den Präsidenten der Bundespolizei, Grenzkontrollen und Zurückweisungen durchzuführen, sind für die davon betroffenen Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, an die sich letztenendes diese Weisung richten, die beiden nachfolgend zitierten Regelungen des Beamtenstatusgesetzes von Bedeutung:

§ 35 BeamtStG
Folgepflicht
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen.

§ 36 BeamtStG
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die
nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) .....

02 Zurückweisung Schutzsuchender an den Grenzen

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat am 7. Mai 2025 die Bundespolizei angewiesen, auch Schutzsuchenden bei Binnengrenzkontrollen die Einreise zu verweigern. In der Anweisung an den Präsidenten der Bundespolizei Dr. Dieter Roman heißt es:

Sehr geehrter Präsident,

hiermit nehme ich die mündliche Weisung vom 13. September 2015 gegenüber dem Präsidenten der Bundespolizei zurück. Die Anwendung der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG führt dazu, dass Schutzsuchende bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden kann.

Erkennbar vulnerable Personen können weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden; sofern die Möglichkeit besteht, unter Wahrung der Fiktion der Nichteinreise.

Ich bitte die Bundespolizei, ab sofort im Sinne dieses Gesetzes zu verfahren.

Anweisung an die Bundespolizei

Die Weisung nimmt Bezug auf eine Regelung im Asylgesetz, die im Folgenden zitiert wird:

§ 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG
Aufgaben der Grenzbehörde

(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

Diese Anweisung des Bundesinnenministers wurde am 2. Juni 2025 vom Verwaltungsgericht Berlin anlässlich einer Klage von drei Somaliern für rechtswidrig erklärt, weil das Gericht die Zurückweisung von Asylsuchenden an einer EU-Binnengrenze für europarechtswidrig befanden.

Auch in den Medien wurden vergleichbare Rechtsauffassungen vertreten, von denen hier nur einige Überschriften wiedergegeben werden:

  • Asylexperte kritisiert deutsche Grenzkontrollen

  • Schengen-Grenzkontrollen laut Gericht rechtswidrig

  • Rechtswidrige Zurückweisungen an der deutschen Grenze

  • Völkerrechtler klagt gegen Grenzkontrolle

  • Grenzkontrollen: Zurückweisung sofort beenden.

Aber:
Sowohl Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und natürlich auch der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) halten an der Zurückweisung von  Asylsuchenden an den Binnengrenzen fest.

Unabhängig davon wurde in den Medien auch von der persönlichen Verantwortung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten berichtet, die sich an solchen rechtswidrigen Zurückweisungen mit dem Hinweis beteiligten, weil sie, so die Sichtweise der Kritiker, dafür selbst die volle persönliche Verantwortung tragen.

03 Jetzt-Remonstrieren.de

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Auf der Website „Jetzt-remonstrieren.de“ heißt es unter der Überschrift: Dein Einsatz? Deine Entscheidung!

Jetzt-remonstrieren.de: Für Verfassung und Rechtsstaatlichkeit jetzt remonstrieren. Flächendeckende Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen verletzen EU-Recht. Die direkte Zurückweisung Schutzsuchender verstößt gegen das Grundgesetz, die Genfer Flüchtlingskonvention und die EMRK. In beiden Fällen gilt: Gemäß Beamtengesetz hast du nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, dich gegen rechtswidrige Anordnungen zu wehren!.

WARUM DU JETZT REMONSTRIEREN SOLLTEST

Polizeibeamte tragen persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit aller ausgeführten Maßnahmen. Der Widerspruch gegen unrechtmäßige Anordnungen – die Remonstration – ist das Recht und die Pflicht derjenigen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen. Das Beamtenrecht schützt die Exekutive so davor, für Straftaten und Angriffe auf die Menschenwürde missbraucht zu werden. Aus bitterer historischer Erfahrung wurde Beamten so ein Werkzeug gegen autoritäre und willkürliche Tendenzen des Staates an die Hand gegeben.

Das Remonstrieren ist deshalb nicht nur ein Recht, sondern sogar eine Pflicht. Deshalb solltest du jetzt unbedingt remonstrieren, wenn dir angeordnet wird, illegale Zurückweisungen oder rechtswidrige Grenzkontrollen durchzuführen!

Ob solch eine Forderung gerechtfertigt ist, dürfte davon abhängig sein, was unter Legalität und was unter Legitimität zu verstehen ist. Eine auch nur annähernd überzeugende Antwort auf solch eine komplexe Frage, ist im hier zu erörternden Sachzusammenhang nicht möglich. Deshalb muss es ausreichen, festzustellen, dass alles, was das Gesetz erlaubt, also legal ist, nicht unbedingt dem Grundsatz der Legitimität entspricht, so zumindest der woke Zeitgeist von heute, der sich wie folgt zusammenfassen lässt:

Meme 1
Es gibt keine illegalen Menschen.

Meme 2
No Nations, No Borders.

Aus dieser Perspektive betrachtet, kann der Aufruf „Warum du jetzt remonstrieren solltest“ durchaus nachvollzogen werden. Ob dieser Glaube an die Alternativlosigkeit dieser Sichtweise in einer Demokratie jedoch mehrheitsfähig ist, diese Frage werden die Wählerinnen und Wähler zu beantworten haben, die solch ein Weltbild, so die Erkenntnisse namhafter Meinungsumfrageinstitute, nicht zu tragen vermögen. Weder in Deutschland noch in Europa. Aus diesem Grunde entspricht es dem Selbstverständnis eines demokratischen Rechtsstaates, sich zuerst einmal an das zu halten, was die Rechtsordnung als anzuwendendes Recht definiert.

Das gilt auch für die Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen.

04 Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

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In einem Rechtsstaat können Amtswalter darauf vertrauten, dass das Recht, das sie anwenden, nicht gegen höherrangiges Recht verstößt. Wenden Amtswalter geltendes Recht trotzdem nicht an, müssen sich so handelnde Amtswalter den Vorwurf gefallen lassen, gegen den oben zitierten Grundsatz verstoßen zu haben. Die einzige Möglichkeit, die einem Amtswalter zur Verfügung steht, seine Bedenken gegen geltendes Recht vorzutragen, beschränkt sich auf seine Möglichkeiten zur Remonstration, die sich aber nicht unmittelbar gegen eine Norm richten kann, sondern sich nur an seine Vorgesetzten richtet, die dann darüber zu befinden haben, wie geltendes Recht anzuwenden ist.

Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen.

Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind dadurch grundsätzlich von der eigenen Verantwortung befreit. Dazu gleich mehr.

Beamte machen nur selten von ihrem Remonstrationsrecht Gebrauch, da ein potentieller Remonstrant befürchten muss, von seinen Vorgesetzten als Querulant abgestempelt zu werden.

Wie dem auch immer sei: Von Amtswaltern wird erwartet, geltendes Recht anzuwenden, nicht aber geltendes Recht verfassungsrechtlich in Zweifel zu ziehen. Rechtmäßiges Verwaltungshandeln geht von der Vorstellung aus, dass dieses Handeln nicht nur gesetzlich legitimiert ist, sondern auch dem Allgemeinwohl dient und somit im öffentlichen Interesse geboten sein muss.

05 Öffentliches Interesse

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Bei dem unbestimmten Rechtsbegriff „öffentliche Interesse“ handelt es sich um eine Sprachfigur, die sich auf die Belange des Gemeinwohls bezieht. Öffentliches Interesse setzt somit eine soziale Bedeutung eines Ereignisses oder eines Zustands voraus, der es aus der Perspektive hoheitlicher Gewalt rechtfertigt, regelnd einzugreifen. Insoweit enthält der Begriff „öffentliches Interesse“ sozusagen eine „soziale Funktion“, die darin besteht, Privates von Öffentlichem trennen zu können.

Öffentliches Interesse ist aus polizeilicher Sicht zum Beispiel dann gegeben, wenn es darum geht, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder für die öffentliche Ordnung abzuwehren. Bei dem Rechtsbegriff des „öffentlichen Interesses“ handelt es sich um einen verwaltungsrechtlichen Schlüsselbegriff.

Anders ausgedrückt: Die Wahrung und Förderung des öffentlichen Interesses oder des gemeinsamen Wohls (Allgemeinwohl) hat immer im Mittelpunkt des jeweils anzuwendenden Verwaltungsrechts zu stehen, wozu auch das Polizeirecht gehört. Das gilt auch für die Anordnung und Durchführung von Grenzkontrollen einschließlich der Zurückweisung von Schutzersuchenden.

Davon kann auch bei der Durchführung von Grenzkontrollen und sich daraus ergebenden Zurückweisungen ausgegangen werden, zumal die zurzeit amtierende Bundesregierung nur deshalb ins Amt kommen konnte, weil sie ihren Wählerinnen und Wählern versprochen hatte, insbesondere auch im Hinblick auf die Migrationsfrage einen Politikwechsel herbeizuführen.

06 Urteile zur Folgepflicht und zur Remonstration

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Im Folgenden wird aus zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Folgepflicht und zur Remonstration gegen angeordnete Maßnahmen vorgesetzter Stellen zitiert:

BVerwG 2018: Dem Dienstherrn steht es zu, im Verhältnis zum Beamten dessen konkrete Dienstpflichten durch Weisungen (Anordnungen oder allgemeine Richtlinien im Sinne des § 35 Satz 2 BeamtStG) zu bestimmen. Verstößt der Beamte gegen eine solche Weisung, verhält er sich pflichtwidrig. Hält der Beamte die Weisung für rechtswidrig oder für unzweckmäßig, sieht das Gesetz Instrumente vor, mit denen der Beamte dies geltend machen kann: Als Folge der grundsätzlich vollen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen (§ 36 Abs. 1 BeamtStG) kann der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen im Wege der Remonstration geltend machen (§ 36 Abs. 2 BeamtStG). Hält der Beamte - wie hier - eine dienstliche Weisung lediglich für unzweckmäßig, so kann er dies dem Dienstherrn bzw. dem Vorgesetzten im Rahmen seines Beratungsauftrags (§ 35 Satz 1 BeamtStG) zur Kenntnis bringen (...). Soweit der Dienstherr dann an seiner Auffassung festhält bzw. lediglich von seiner Weisung nicht abrückt, hat der Beamte diese in den Grenzen des § 36 Abs. 2 BeamtStG und insbesondere dessen Satz 4 weiterhin zu befolgen.

BVerwG, Urteil vom 20.09.2018 - 2 C 44.17

Sechs Jahre später heißt es in einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts wie folgt:

BVerwG 2024 – Leitsatz: Beamte können sich hinsichtlich ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht auf die Grundrechte berufen. Sie dürfen ihre private Auffassung nicht als dienstliche Stellungnahme kennzeichnen.

An anderer Stelle heißt es:

Der Beamte kann eine Amtshandlung daher nicht unter Berufung auf seine abweichende Meinung, Weltanschauung oder Religion verweigern; ebenso wenig darf er sich bei seiner Amtsführung von entsprechenden privaten Vorstellungen leiten lassen. Er hat die dienstlichen Anordnungen seines Vorgesetzten zu befolgen und Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit im Wege der Remonstration geltend zu machen.

BVerwG, Beschluss vom 02.05.2024 - 2 B 24.23

07 Verantwortlichkeit Weisungen ausführender Beamten

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Nur zur Erinnerung: Im § 36 des Beamtenstatusgesetzes, der heute die Überschrift „Folgepflicht“, früher aber die Überschrift „Gehorsamspflicht“ trug, heißt es wie folgt:

  • Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit.

  • Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist.

Davon kann im Zusammenhang mit der Durchführung von Grenzkontrollen und angeordneten Rückweisungen wohl kaum die Rede sein, zumal nicht einmal in juristischen Fachkreisen diesbezüglich Einigkeit über die Zulässigkeit solcher Maßnahmen vorhanden ist. Hier von einer Beamtin oder einem Beamten sozusagen höchstrichterliche Kompetenz einzufordern kann nicht ernst gemeint sein.

Wie dem auch immer sei: Zuerst einmal ist festzustellen, dass Maßnahmen, die Amtswalter für eine Behörde treffen, immer der Behörde zugeordnet werden, für die diese Amtswalter tätig geworden sind, und zwar unabhängig davon, ob die getroffenen Maßnehmen rechtmäßig oder rechtswidrig waren.

Damit eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter für dienstlich getroffenen Maßnahmen (ausnahmsweise) doch haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden kann, muss eine Dienstpflicht vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verletzt worden sein.

Vorsatz: Solch ein Handeln setzt den Willen eines Täters im Hinblick auf die Verwirklichung der objektiven Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes voraus. Der Vorsatz umfasst das Wissen und Wollen einer Tatbestandsverwirklichung. Dafür bietet der hier zu erörternde Sachverhalt keine Grundlage.

Grobe Fahrlässigkeit: Grob fahrlässig handelt, wer „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich außer Acht lässt.“ Das einem grob fahrlässigen Verhalten zugrundeliegende Handeln lässt sich auch wie folgt beschreiben: Wie kann man nur so blöd sein. Im Zusammenhang mit grob fahrlässigem Handeln eines Fahrzeugführers wurde der unbestimmte Rechtsbegriff „grob fahrlässiges Handeln“ wie folgt definiert:

OLG Hamm 2000: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und wer unbeachtet gelassen hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (...). Neben einer objektiv grob verkehrswidrigen Fahrweise muss daneben auch subjektiv eine gesteigerte persönliche Vorwerfbarkeit festgestellt werden. Dabei kann vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (...).

OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2000 - 13 U 20/00

Fazit: Im Zusammenhang mit der Weisung, Grenzkontrollen und Zurückweisungen im Rahmen der erlassenen Weisung durchzuführen, sind Amtswalter dazu verpflichtet, dieser Weisung nachzukommen, denn diese Weisung ist nicht offenkundig rechtswidrig und verletz auch nicht die Menschenwürde.

08 Legitimität versus Legalität?

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Natürlich ist es denkbar, Deutschland zur neuen Heimat aller Mühseligen und Beladenen zu machen. Das würde im Übrigen dem christlichen Grundverständnis von Nächstenliebe vollumfänglich entsprechen.

In der Bibel heißt es:

Matthäus 11,28,29: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Nehmt auf euch mein Joch und lernt von mir; denn ich bin sanftmütig und von Herzen demütig; so werdet ihr Ruhe finden für eure Seelen.

Im Kapitel 23 des Matthäusevangeliums heißt es:

Matthäus 23,4: Sie binden schwere und unerträgliche Bürden [gemeint sind die Zöllner und die Pharisäer] und legen sie den Menschen auf die Schultern; aber sie selbst wollen keinen Finger dafür krümmen.

Dieser Gesichtspunkt - auf Schutzsuchende angewendet, die nach Deutschland kommen, um dort sozial abgesichert zu sein, lässt es zu, eine restriktive Einwanderungspolitik als ein legitimes Recht der Bevölkerung in einem Staat anzusehen, der schlichtweg erkennt, dass er sich so viel Menschlichkeit einfach nicht mehr leisten kann.

Dass sich diese Vorstellung von Legitimität zurzeit nicht vollumfänglich mit geltendem Recht in Übereinstimmung bringen lässt, bringt den auf Legalität angewiesenen Rechtsstaat Deutschland bedauerlicherweise an Grenzen, die nur der Gesetzgeber selbst neu festlegen kann.

Dazu aber fehlen zurzeit wohl die dafür erforderlichen Mehrheiten.

Dennoch: In Ermangelung des dafür erforderlichen Mutes die Exekutive dafür zu missbrauchen, umstrittene Regelungen durchzusetzen, kann durchaus als ein Demokratieversagen bezeichnet werden.

In diesem Sachzusammenhang macht auch ein Gesetzesvorhaben der AfD durchaus Sinn, siehe BT-Drucksache 20/13805 vom 14.11.2024, denn bei diesem Gesetzesvorschlag handelt es sich um den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen". Im Prolog dieses Gesetzesentwurfes heißt es unter anderem:

BT-Drucksache 20/13805: Die Haftung des Staates erstreckt sich nicht nur auf Beamte, sondern auf alle Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Dazu gehören auch die Bundesminister, die gemäß § 1 des Bundesministergesetzes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund stehen. Im vorgeschlagenen § 8 dieses Gesetzes heißt es:
§ 8
Pflichtverletzung und Haftung im Amt
(1) Verletzt ein Mitglied der Bundesregierung schuldhaft seine Amtspflicht, so hat es der Bundesrepublik Deutschland den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haben mehrere Mitglieder der Bundesregierung gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie
als Gesamtschuldner.

Wie dem auch immer sei: Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei, die an den deutschen Binnengrenzen Kontrollen durchführen und Personen dort auch zurückweisen, wird es auf Dauer wohl kaum zugemutet werden können, mit dem Vorwurf konfrontiert zu werden, an der Grenze rechtswidrige Maßnahmen zu treffen, sozusagen als Erfüllungsgehilfen des Bundesinnenministers und der sich daran anschließenden Vorgesetztenkette.

Im Übrigen ist im hier zu erörternden Sachzusammenhang auch noch darauf hinzuweisen, dass sich Vorgesetzte strafbar machen, wenn sie die ihnen nachgeordneten Beamtinnen und Beamten zu Straftaten verleiten.

§ 357 StGB
Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.
(2) Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger Anwendung, welchem eine Aufsicht oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen ist, sofern die von diesem letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat die zur Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte betrifft.

Ein Rechtsstaat, der nicht dazu in der Lage ist, Gesetze zu schaffen, die sowohl den Anforderungen der Legalität als auch den Anforderungen der Legitimität entsprechen, befindet sich in einer bedauernswerten Situation, die sich mit einem Wort zusammenfassen lässt: Demokratieverdrossenheit.

09 Pflicht oder Gewissen

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Im Innersten der Person wirkt das Gewissen. Das Gewissen ist ein Urteil der Vernunft, in welchem der Mensch erkennt, ob eine konkrete Handlung, die er beabsichtigt, gerade ausführt, schon getan hat oder auf der Grundlage einer dienstlichen Weisung vornimmt, sittlich gut oder schlecht ist. Das Gewissen verpflichtet den Menschen dazu, sich genau an das zu halten, wovon er weiß, dass es recht und richtig ist. Handlungen, die sowohl mit dem geltenden Recht als auch mit dem Gewissen vereinbar sind, bereiten Polizeibeamten in der Regel keine Probleme. Diese entstehen erst dann, wenn von einer Polizeibeamtin oder einem Polizeibeamten ein Einschreiten verlangt wird, das sie bzw. ihn in Gewissensnöte bringt. Dann sind Konflikte mit der Gehorsamspflicht – die heute Folgepflicht heißt – unvermeidbar.

Was bedeutet das für die Folgepflicht?

Nur bei willkürlichen, offensichtlich rechtswidrigen oder solchen Anordnungen, die die Menschenwürde verletzen, darf die Ausführung der Handlung verweigert werden. Darüber hinausgehend gibt es aber auch polizeiliche Maßnahmen, die Freiwilligkeit auf Seiten des handelnden Polizeibeamten voraussetzen.

Beispiele:

  • Finaler Rettungsschuss: Mit der Durchführung einer solchen Maßnahme zur Rettung des Lebens einer Geisel dürfen nur Polizeibeamte eingesetzt werden, die dazu freiwillig bereit sind.

  • Abschiebung von Illegalen: In Gewissenskonflikte können Polizeibeamte auch geraten, wenn sie Zwang anwenden sollen, um zum Beispiel Familien mit Kindern abzuschieben, wenn diese sich mit Händen und Füßen gegen ihre Abschiebung wehren. Bei der Abschiebung von Familien mit Kindern kommt im hier zu erörternden Sachzusammenhang erschwerend hinzu, dass es im Art. 6 Abs. 1 GG heißt: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Auch solche Maßnahmen sollten zumindest nach meiner Vorstellung von Fürsorgepflicht, nur Beamten übertragen werden, die dazu bereit sind.

Hinweis: Nach meinem Kenntnisstand wurden und werden Flugbegleitungen abzuschiebender Personen bis in ihre Heimatländer bisher bei von der Bundespolizei nur durch Freiwillige durchgesetzt. Diesbezüglich heißt es auf der Website „Grundrechtskommitee.de“ wie folgt:

Pressemitteilung: Appell an die Bundespolizei, sich nicht an Abschiebeflügen zu beteiligen. Anlässlich des angekündigten nächsten Abschiebefluges nach Afghanistan [...] Wenden sich Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsräte mit einem Appell an die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, sich nicht an derartigen Abschiebeflügen zu beteiligen. Laut aktueller Medienberichte sind immer weniger Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei bereit, Abschiebeflüge zu begleiten.

Wir halten die Entscheidung all derjenigen für richtig, die sich zu diesem Schritt entschließen und nicht daran teilnehmen, Menschen gegen ihren Willen aus Deutschland fortzuschaffen, allzu oft sogar unter Androhung und Anwendung physischen Zwangs“, begründet Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie den Schritt, „besonders die Abschiebungen in das Kriegsgebiet Afghanistan sind aufgrund der dortigen Gefahrenlage durch nichts zu rechtfertigen. Sie sind menschenrechtswidrig. Wer kann es vor sich selbst verantworten, Menschen dorthin auszuliefern – selbst wenn sie eines Vergehens beschuldigt werden?“

Die Teilnahme an Abschiebungen als „Personenbegleiter Luft“ ist für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei freiwillig. Sie können demnach frei entscheiden, ob sie sich für derartige Aufgaben zur Verfügung stellen [En01].

Wie dem auch immer sei: Gewissenskonflikte können auch dann entstehen, wenn polizeilich durchzusetzende Maßnahmen rechtlich zulässig sind, vom ausführenden Amtswalter aber dennoch abgelehnt werden, weil sein Gewissen ihn dazu auffordert, sich dem geltenden Recht zu verweigern. Gewissensentscheidungen haben somit mit rechtswidrigen durchzusetzenden Maßnahmen oftmals nichts zu tun. Das, was das Gesetz nicht erlaubt, dürfen Polizeibeamte sowieso nicht durchsetzen.

Wer seinem Gewissen folgt, weil er eine höhere Instanz nicht kennt, nimmt in Kauf, dafür von vorgesetzter Stelle gerügt zu werden.

10 Bedrohliche Zukunft?

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Am 11. Juni 2025 heißt es in einem Bericht auf Tichyseinblick.de unter der Überschrift „ Merz sieht dänische Migrationspolitik als Vorbild“ wie folgt:

Tichyseinblick.de: Ein klares Statement der dänischen Ministerpräsidentin [eine Sozialdemokratin] hat Ende Mai auf den Social-Media-Plattformen für viele Reaktionen gesorgt: „Die Migration ist die größte Bedrohung für die nordischen Länder“, betonte die Sozialdemokratin Mette Frederiksen. Und sie sagte dazu: „Ich bin Patriotin. Ich liebe unser Land.“ Frederiksen sieht in unkontrollierter Migration eine fundamentale Gefahr für demokratische Stabilität und gesellschaftliches Vertrauen: „Wenn Migration unter den falschen Voraussetzungen stattfindet, wenn zu viele Menschen kommen, die kriminell werden, die unsere demokratischen Werte nicht teilen und dadurch das Vertrauen in eine offene Gesellschaft untergraben – dann ist das in meinen Augen die größte Bedrohung.“ Deshalb tritt sie für Abschiebung im großen Stil ein [En02].

In einer Meldung vom gleichen Tag heißt es auf Welt.de:

Welt.de vom 11.6.2025: „Wenn doch alle Sozialdemokraten so wären“ – Warum der Kanzler Mette Frederiksen bewundert.

Das gilt insbesondere für die Migrationspolitik. Dänemark hatte seinen Kurs schon seit 2015 immer weiter verschärft; Frederiksen setzte diesen Weg nach ihrem Amtsantritt 2019 fort und gab das Ziel „Null Asyl“ aus. Heute hat das Land eines der schärfsten Asylgesetze in ganz Europa. In der Praxis bedeutet das etwa: kaum finanzielle Unterstützung, stark eingeschränkter Familiennachzug, Sammellager für abgelehnte Asylbewerber oder auch den Abriss „nicht-westlich“ geprägter Stadtviertel [En03].

Im Gegensatz zu den oben zitierten Aussagen, die bisher – im Vergleich zu dem Vorgehen gegen illegale Ausländer in den USA – nur Einzelfälle betreffen, sich mit einem Artikel auseinanderzusetzen, der am 11.6.2025 in der New York Times erschien und aus dem hier einige mittels KI aus dem Englischen ins Deutsche übersetzte Passagen zitiert werden:

Newtimes.com vom 11.6.2025: Seit Mr. Trump ins Amt zurückgekehrt ist, wurden mehr als 200.000 Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung in ihr Heimatland oder in ein Drittland zurückgeschickt. Dabei handelt es sich auf der Grundlage von Regierungsdaten um einen Bruchteil der 1,4 Millionen Menschen, die Ende letzten Jahres mit endgültigen Abschiebungsbefehlen konfrontiert waren.

Mr. Miller, ein überzeugter Verfechter der Verschärfung der Verschärfung der amerikanischen Grenzen, sagte Ende Mai auf Fox News vor, dass ICE [gemeint ist die US-Einwanderungs- und Zollbehörde] sich das Ziel eines „Minimums“ von 3.000 Verhaftungen pro Tag, Zahlen gesetzt habe, zehnmal so viel wie die täglichen Verhaftungen während der Biden-Regierung.

Einige ICE-Beamte [United States Immigration and Customs Enforcement] sagten, dass sie den intensiven Fokus auf ihre Arbeit begrüßten.

Es ist etwas, in das ich investiert habe, also habe ich nicht das Gefühl, dass es eine schlechte Sache ist“, sagte Carlos Nuez, ein überwachender Abschiebungsbeamter in Florida, und fügte hinzu, dass er endlich das Gefühl hatte, dass er seine Arbeit so machen konnte, wie es gemacht werden sollte.

Wir haben einfach so viel Arbeit, dass es nicht genug Stunden am Tag gibt, um ehrlich zu sein, nur um es zu schaffen“, sagte er. „Meine Teams, all diese Jungs, die Sie hier sehen, arbeiten sieben Tage die Woche und arbeiten rund um die Uhr. Ich hatte schon seit einigen Monaten keinen freien Tag mehr.“

Hinweis: Zum Auffinden von Personen, die abgeschoben werden sollen, wird sogar eine spezielle Software eingesetzt.

Die Software, die auf Mobiltelefonen zugänglich ist, kartiert den Standort von Migranten mit Abschiebungsbefehlen im ganzen Land und ermöglicht es den Beamten sogar, diejenigen mit bestimmten strafrechtlichen Verurteilungen aufzuspüren, sagte er [En04].

Am 12.6.2025 heißt es in einem längeren Bericht zum oben erörterten Thema, aus dem nur kurz zitiert wird, wie folgt:

Unzensuriert.de vom 12.56.2025: Trump warnt Europa. Innerhalb weniger Jahrzehnte habe sich Los Angeles von einer der saubersten, sichersten und schönsten Städte der Welt zu einer Müllhalde verwandelt [...]. Ganze Stadtteile würden von transnationalen Banden und kriminellen Netzwerken kontrolliert. Die ganze Welt könne sehen, dass unkontrollierte Migration zu Chaos, Unordnung und Unfrieden führe. Und das gleiche Problem habe man in Europa, denn genau dies geschehe auch in vielen europäischen Ländern. Sie würden es ungern hören, aber er sage es laut und klar: Sie müssen etwas unternehmen, bevor es zu spät ist! [En05]

Wie dem auch immer sei: Festzustellen ist, dass sich die Verhältnisse, so wie sie in den USA sind, nicht mit denen in Deutschland vergleichen lassen. Trotzdem lassen sich aus der oben skizzierten Realität kaum erhebende Zukunftsaussichten ableiten, denn allzu konkrete Remigrationspläne können sowohl in den USA als auch in Deutschland zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen.

11 Schlusssätze

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In der zurzeit geführten Diskussion, in der die Worte Ordnung, Sicherheit und Schutz der Bevölkerung vor den negativen Folgen einer unkontrollierten Zuwanderung zunehmend an Bedeutung gewinnen, wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein, von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wieder das einzufordern, was in diesem Aufsatz erörtert wurde: den Anordnungen von Vorgesetzten Folge zu leisten.

Was dabei herauskommt, das wird für die Zukunft der Demokratie in Deutschland bedeutsam sein, dafür bedarf es keiner prophetischen Gabe.

Das, was sich zurzeit in den USA ereignet, gemeint sind die Ausschreitungen in Los Angeles und anderen Orten im Zusammenhang mit der Ausweisung illegaler Immigranten, dürften wohl auch in Deutschland zu erwarten sein, wenn von der Polizei erwartet würde, alle sich im Land illegal aufhaltenden Ausländer auszuweisen, deren Zahl im Übrigen nicht einmal bekannt ist.

In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zu dieser Frage heißt es in der Antwort der Bundesregierung in der Drucksache 20/13311 vom 9.10.2024 wie folgt:

Frage:

Wie viele illegal eingewanderte Migranten halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeit aktuellem Stand in Deutschland auf, und wie viele dieser Migranten sind nach Einschätzung der Bundesregierung wirtschaftlich motiviert nach Deutschland eingewandert?

Antwort:

Inwieweit die im Ausländerzentralregister (AZR) registrierten ausländischen Staatsangehörigen auf regulärem oder irregulärem Weg eingereist sind, kann aus den dortigen Daten nicht ermittelt werden. Daher liegen der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor [En06].

Das bedeutet wiederum nicht, dass die Anzahl ausreisepflichtiger Personen völlig unbekannt ist.

Statista.de: Ende 2024 lebten in Deutschland insgesamt rund 221.000 ausreisepflichtige Ausländer; davon waren circa 179.000 (81 Prozent) Geduldete. Damit sank ihre Zahl das zweite Jahr in Folge auf den tiefsten Stand seit 2016 [En07].

Wie dem auch immer sei: Sollte sich der Zustrom von Schutzsuchenden 2025 wieder verstärken, womit zu rechnen ist, wird das eine Wirklichkeit schaffen, in denen , meiner Sicht der Dinge folgend, viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Gewissensnöte geraten werden, weil sie sich eine Demokratie so nicht vorstellen, wie das in den USA zurzeit zu beobachten ist.

Aber nicht nur die Polizei wird sich positionieren müssen.

Auch die Gesellschaft insgesamt wird darüber zu entscheiden haben, ob sie liberal bleiben, oder autoritär werden will. Zurzeit befindet sich die Bundesrepublik Deutschland bereits auf dem Weg hin zum Autoritären.

Das Besondere an einem autoritären Regime ist, dass Anweisungen zu befolgen sind.

12 Quellen

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Endnote_01
Grundrechtkomitee.de: Pressemitteilung: Appell an die Bundespolizei, sich nicht an Abschiebeflügen zu beteiligen. https://www.grundrechtekomitee.de/details/
menschenrechtsorganisationen-appellieren-
an-die-bundespolizei-sich-nicht-
an-abschiebefluegen-zu-beteiligen
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Endnote_02
Tichyseinblick.de vom 11.6.2025: Merz sieht dänische Migrationspolitik als Vorbild. https://www.tichyseinblick.de/meinungen/
daenemark-frederiksen-merz-migrationspolitik/
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Endnote_03
Welt.de vom 11.6.2025: „Wenn doch alle Sozialdemokraten so wären“ – warum der Kanzler Mette Frederiksen bewundert.
https://www.welt.de/politik/ausland/article256238356/
gast-aus-daenemark-wenn-doch-alle-sozialdemokraten-
so-waeren-warum-der-kanzler-mette-frederiksen-bewundert.html
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Endnote_04
New York Times vom 11.6.2025: Unter dem Druck des Weißen Hauses sucht ICE neue Wege, um die Verhaftungen zu verschärfen.
https://www.nytimes.com/2025/06/11/us/politics/
ice-la-protest-arrests.html?unlocked_article_
code=1.OE8.3d_F.oSkeogGnHrsP&smid=url-share
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Endnote_05
Unzensuriert.de vom 12.56.2025: Illegale Einwanderung. US-Präsident ermahnt Europäer: Unternehmt etwas, bevor es zu spät ist.
https://unzensuriert.de/300310-us-praesident-
ermahnt-europaeer-unternehmt-etwas-bevor-es-zu-spaet-ist/
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Endnote_06
Drucksache 20/13311 vom 9.10.2024:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/133/2013311.pdf
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Endnote_07
Statista.de: Anzahl der ausreisepflichtigen und geduldeten Ausländer in Deutschland von 2015 bis 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/
1538626/umfrage/ausreisepflichtige-und-
geduldete-auslaender-in-deutschland/
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