Fenster schließen
Überholen - Unzulässiges Ausscheren
OLG München 2017: Schert ein
Kfz-Führer aus einer Kolonne aus, um sich durch Überholen an deren
Spitze zu setzen, und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem
nachfolgenden - ebenfalls überholwilligen Kfz -, weil der Ausscherende
sich nicht genügend sorgfältig über von hinten herannahenden Verkehr
vergewissert hat oder jedenfalls willens war, das Überholen noch vor dem
von hinten herannahenden Fahrzeug zu beenden, so trifft ihn die Schuld
an dem Unfall.
OLG München, Urteil vom 24. Februar 2017 - 10
U 4448/16
TOP
Fenster schließen
|