Fenster schließen
Überholen - Linksabbieger
LG Lübeck 2023: Abbiege- und
Überholvorgänge im Straßenverkehr bergen große Risiken und verlangen
daher größte Aufmerksamkeit von allen Verkehrsteilnehmern.
Linksabbiegern
unterliegen sozusagen einer doppelten Rückschaupflicht.
Derjenige, der links abbiegen wolle, habe vor
dem Einordnen und nochmals direkt vor dem Abbiegen auf den nachfolgenden
Verkehr zu achten.
LG Lübeck,
Pressemitteilung vom 07.12.2023 zum Urteil 15 O 46/23 vom 28.09.2023
TOP
Fenster schließen
|