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Überholen - Linksabbieger

LG Lübeck 2023: Abbiege- und Überholvorgänge im Straßenverkehr bergen große Risiken und verlangen daher größte Aufmerksamkeit von allen Verkehrsteilnehmern.

Linksabbiegern unterliegen sozusagen einer doppelten Rückschaupflicht.
Derjenige, der links abbiegen wolle, habe vor dem Einordnen und nochmals direkt vor dem Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.

LG Lübeck, Pressemitteilung vom 07.12.2023 zum Urteil 15 O 46/23 vom 28.09.2023

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