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Vorbeifahren: TBNRn im Bußgeldkatalog

Die in Betracht kommenden Fehlverhaltensweisen beim Vorbeifahren, das sind insgesamt 5 bußgeldbewehrte Verstöße, sind auf der Seite 7 des Bußgeldkataloges 2023 aufgelistet und werden im Folgenden zitiert:

106100
Sie fuhren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbei,
ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen.
§ 6, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 30 BKat.
20,00 Euro

106101
Sie fuhren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbei,
ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen, und
Gefährdeten dadurch Andere.
§ 6, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 30.1 BKat;
§ 19 OWiG
30,00 Euro

106102
Sie fuhren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbei,
ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es
kam zum Unfall.
§ 6, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 30.2 BKat;
§ 19 OWiG
35,00 Euro

106106
Sie scherten vor einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der
Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn aus, ohne
es rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
§ 6, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 29 BKat
10,00 Euro

106112
Sie kündigten nach dem Vorbeifahren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn das Wiedereinordnen nicht rechtzeitig und deutlich an.
§ 6, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 29 BKat
10,00 Euro

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