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Vorbeifahren: TBNRn im Bußgeldkatalog
Die in
Betracht kommenden Fehlverhaltensweisen beim Vorbeifahren, das sind
insgesamt 5 bußgeldbewehrte Verstöße, sind auf der Seite 7 des
Bußgeldkataloges 2023 aufgelistet und werden im Folgenden zitiert:
106100
Sie fuhren an einer
Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden
Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbei,
ohne das entgegenkommende
Fahrzeug durchfahren zu lassen.
§ 6, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5
StVG; 30 BKat.
20,00 Euro
106101
Sie
fuhren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem
haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbei,
ohne das
entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen, und
Gefährdeten
dadurch Andere.
§ 6, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5
StVG; 30.1 BKat;
§ 19 OWiG
30,00 Euro
106102
Sie fuhren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der
Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbei,
ohne
das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es
kam zum
Unfall. § 6, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 30.2
BKat; § 19 OWiG
35,00 Euro
106106
Sie
scherten vor einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der
Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn aus, ohne
es
rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
§ 6, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3
Nr. 5 StVG; 29 BKat
10,00 Euro
106112
Sie
kündigten nach dem Vorbeifahren an einer Fahrbahnverengung/einem
Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn das
Wiedereinordnen nicht rechtzeitig und deutlich an.
§ 6, § 49 StVO; §
24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 29 BKat
10,00 Euro
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