Verwarnungsgeldverfahren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind dazu befugt, geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit mit der Festsetzung eines Verwarnungsgeldes zu ahnden. Die Höhe des jeweils festzusetzenden Verwarnungsgeldes richtet sich nach den im Bußgeldkatalog vorgegebenen Regelsätzen. Eine Ahndung mit einem Verwarnungsgeld setzt voraus, dass der Betroffene sein Fehlverhalten einsieht und sich dazu bereit erklärt, das Verwarnungsgeld zu zahlen. Der Betroffene ist diesbezüglich zu belehren.
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