Verkehrsteilnehmer
Definition: Verkehrsteilnehmer ist jeder, der sich
verkehrserheblich verhält, d. h., wer körperlich und unmittelbar durch
Handeln oder pflichtwidriges Unterlassen auf den Ablauf eines
Verkehrsvorganges einwirkt. Dabei ist es unerheblich, ob er sich selbst
im öffentlichen Verkehrsraum befindet oder nicht oder ob er durch seine
Anwesenheit oder durch sein Fahrzeug auf einen Verkehrsvorgang einwirkt.
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