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Verkehrsteilnehmer

Die im öffentlichen Straßenverkehr handelnden oder unterlassenden Akteure werden als Verkehrsteilnehmer bezeichnet. Dies ist ein Sammelbegriff, der viele unterschiedliche Personen umfasst. Zu den aktiven Verkehrsteilnehmern gehören:

  • Pkw-Fahrer

  • Lkw-Fahrer

  • Kradfahrer

  • Fahrer von E-Scootern

  • Fahrer von E-Bikes

  • Radfahrer

  • Fußgänger

  • Kinder

Definition: Verkehrsteilnehmer ist jeder, der sich verkehrserheblich verhält, d. h., wer körperlich und unmittelbar durch Handeln oder pflichtwidriges Unterlassen auf den Ablauf eines Verkehrsvorganges einwirkt. Dabei ist es unerheblich, ob er sich selbst im öffentlichen Verkehrsraum befindet oder nicht oder ob er durch seine Anwesenheit oder durch sein Fahrzeug auf einen Verkehrsvorgang einwirkt.

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