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Verkehrsteilnehmer - Definition

Verkehrsteilnehmer ist jeder, der sich verkehrserheblich verhält, d. h., wer körperlich und unmittelbar durch Handeln oder pflichtwidriges Unterlassen auf den Ablauf eines Verkehrsvorganges einwirkt. Dabei ist es unerheblich, ob er sich selbst im öffentlichen Verkehrsraum befindet oder nicht oder ob er durch seine Anwesenheit oder durch sein Fahrzeug auf einen Verkehrsvorgang einwirkt.

Folglich könnten auch

  • Halter von Fahrzeugen sowie

  • Eigentümer von Gegenständen, die in den öffentlichen Straßenverkehr hineinragen oder dorthin gelangen

als Verkehrsteilnehmer angesehen werden.

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