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Straßenverkehr - nicht öffentlich
Nicht zum
öffentlichen Straßenverkehr gehören folgende Flächen: Straßen, die
noch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben sind bzw.
noch keine Widmung erfahren haben. Das ist zum Beispiel der Fall:
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Bei im Bau
befindlichen Bundesautobahnen. Deshalb können dort auch Baufahrzeuge
verwendet werden, die für den öffentlichen Straßenverkehr nicht
zugelassen sind.
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Baustellen,
wenn diese aufgrund ihrer Kenntlichmachung für den Verkehr gesperrt
sind.
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Verkehrsflächen
in Großindustrieunternehmen, wenn das Befahren der Verkehrsflächen
nur nach erfolgter Einfahrterlaubnis möglich ist.
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