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Straßenverkehr - nicht öffentlich

Nicht zum öffentlichen Straßenverkehr gehören folgende Flächen:
Straßen, die noch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben sind bzw. noch keine Widmung erfahren haben. Das ist zum Beispiel der Fall:

  • Bei im Bau befindlichen Bundesautobahnen. Deshalb können dort auch Baufahrzeuge verwendet werden, die für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind.

  • Baustellen, wenn diese aufgrund ihrer Kenntlichmachung für den Verkehr gesperrt sind.

  • Verkehrsflächen in Großindustrieunternehmen, wenn das Befahren der Verkehrsflächen nur nach erfolgter Einfahrterlaubnis möglich ist.

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