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Hauptunfallursachen
In dem Erlass
„Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d.
Innenministeriums - 41 - 61.02.01 - 3 - v. 19.10.2009“ werden die
Hauptunfallursachen wie folgt aufgelistet:
-
Nicht
angepasste Geschwindigkeit oder Überschreiten der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit
-
Teilnahme am
Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen
-
Nichtbeachten
der Vorfahrt oder des Vorranges
-
Fehler beim
Abbiegen
-
Ungenügender
Sicherheitsabstand
-
Fehler beim
Überholen oder Fahrstreifenwechsel
-
Falsches
Verhalten von und gegenüber Fußgängern, Fahrradfahrern sowie
motorisierten Zweiradfahrern.
Analysen der R+V-Versicherung
haben folgende Reihenfolge bei den fünf häufigsten Unfallursachen im
Straßenverkehr ergeben:
1. Falsche Straßenbenutzung 2. Zu
hohe Geschwindigkeit 3. Abstand zu gering 4. Missachtung der
Vorfahrt 5. Fehler beim Abbiegen oder Rückwärtsfahren
Ergänzend den Auswertungen der R+V lässt sich anmerken, dass wohl in
den meisten Fällen Unaufmerksamkeit als Hauptunfallursache anzusehen
ist.
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