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Hauptunfallursachen

In dem Erlass „Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums - 41 - 61.02.01 - 3 - v. 19.10.2009“ werden die Hauptunfallursachen wie folgt aufgelistet:

  • Nicht angepasste Geschwindigkeit oder Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen

  • Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges

  • Fehler beim Abbiegen

  • Ungenügender Sicherheitsabstand

  • Fehler beim Überholen oder Fahrstreifenwechsel

  • Falsches Verhalten von und gegenüber Fußgängern, Fahrradfahrern sowie motorisierten Zweiradfahrern.

    Analysen der R+V-Versicherung haben folgende Reihenfolge bei den fünf häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr ergeben:

    1. Falsche Straßenbenutzung
    2. Zu hohe Geschwindigkeit
    3. Abstand zu gering
    4. Missachtung der Vorfahrt
    5. Fehler beim Abbiegen oder Rückwärtsfahren

    Ergänzend den Auswertungen der R+V lässt sich anmerken, dass wohl in den meisten Fällen Unaufmerksamkeit als Hauptunfallursache anzusehen ist.

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