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Geschwindigkeit - Vertrauensgrundsatz - KG Berlin
KG Berlin 2009: Der
Kraftfahrer braucht nicht damit zu rechnen, dass ein Fußgänger das
Überqueren einer mehrspurigen Straße über die Mittellinie hinaus
fortsetzt, obwohl das Kraftfahrzeug bereits nahe ist. Dieser
Vertrauensgrundsatz erfährt lediglich Einschränkungen im Bereich des § 3
Abs. 2a StVO gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen,
wobei jedoch selbst hier konkrete Umstände dafür sprechen müssen, dass
ein nicht verkehrsgerechtes Verhalten einer solchen Person droht.
KG Berlin, Beschluss vom 19.02.2009 - 12
W 2/09
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