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Geschwindigkeit - Laser - vier Augen - OLG Hamm

OLG Hamm 2012:
Ein „Vier-Augen-Prinzip“, nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät „Riegl FG 21-P“ nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden ist, existiert nicht.

OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2006 - III-3 RBs 35/12


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