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Geschwindigkeit - Laser - vier Augen - OLG Hamm
OLG Hamm 2012:
Ein „Vier-Augen-Prinzip“, nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem
Lasermessgerät „Riegl FG 21-P“ nur zur Grundlage einer Verurteilung
gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die
Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten
Polizeibeamten kontrolliert worden ist, existiert nicht.
OLG Hamm, Beschluss
vom 21. Juni 2006 - III-3 RBs 35/12
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